Frage an Uwe Beckmeyer von Marco K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Beckmeyer,
mich würde Ihre Meinung zu dem am 22.04.09 von der Bundesregierung verabschiedeten Gesetzesentwurf zur "Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" interessieren.
So wie ich den Entwurf verstehe, würde alleine das BKA entscheiden, welche Internetseiten durch die Zugangsanbieter gesperrt werden müssen. Fehlt hier nicht ein demokratisches Kontrollgremium um einen Missbrauch und die Sperrung anderer unliebsamer Seiten zu verhindern?
Irritierend ist ebenso die Tatsache, daß entgegen vorherigen Äußerungen von Kabinettsmitgliedern nun doch die Zugriffe von Internetbenutzern auf so gesperrte Seiten - ob nun gewollt oder unbeabsichtigt - von den Zugangsanbietern protokolliert und den Behörden zum Zwecke der Strafverfolgung übermittelt werden können. Laut Fr. Zypries "liege eine Strafbarkeit schon in dem Moment vor, wenn nicht nachgewiesen werden könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe." Dies würde doch bedeuten, daß ich meine Unschuld beweisen müßte und nicht der Staat meine Schuld, wie es im Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention beschrieben ist.
In der Begründung des Gesetzesentwurf steht weiterhin, daß die Vorschrift "auf eine Handlungspflicht ausgerichtet (sei), nicht auf einen Erfolg". Bedeutet dies, die Bundesregierung rechnet gar nicht mit einem Erfolg gegen Kinderpornographische Angebote im Internet mit diesem Gesetz? Was ist dann die Intention für dieses Gesetz? Warum werden nicht einfache Maßnahmen ergriffen, um die anvisierten Internetseiten komplett vom Netz zu nehmen und die Betreiber strafrechtlich zu verfolgen? Eine Auswertung der Sperrlisten aus anderen Ländern zeigt auf, daß die entsprechenden Server zu über 90% in Ländern stehen in denen Gesetze zur Bekämpfung von Kinderpornografie existieren. Eine eMail an den jeweiligen Hoster würde bereits genügen um rechtswidrige und illegale Seiten aus dem Netz zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen,
Marco Kipka
Sehr geehrter Herr Kipka,
haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen.
Der Gesetzentwurf, den Sie ansprechen, wird erst in dieser Woche in den Deutschen Bundestag eingebracht. Bei diesem hoch sensiblen Thema ist es mir wichtig, mich sehr genau zu informieren und mich deshalb auch mit den Expertinnen und Experten unserer Fraktion auszutauschen.
Was ich aber jetzt schon sagen kann: Die Haltung der SPD-Bundestagsfraktion hat in dieser Frage eine ganz klare Haltung. Unser Ziel ist es, den Kampf gegen Kinderpornographie zu verstärken.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Beckmeyer