Frage an Uwe Beckmeyer von Ingrid D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Beckmeyer,
am 30.03.2009 gaben Sie dem RBB-Sender Inforadio ein Interview zum Thema "Ablösung Mehdorn" mit dem Aspekt Überwachungsskandal.
Ihren Äußerungen konnte ich entnehmen, dass "Angestellte" gescannt werden können, Beamte jedoch grundsätzlich nicht, weil dies ein Vergehen gegen das Beamtenrecht ist.
Hieraus ergeben sich für mich drei Fragen:
1. Halten Sie eine derartige Handlungsweise unter dem Aspekt des Gleichbehandlungsgebots der §§ 3/1 und 10/2 GG für gerechtfertigt?
2. Falls ja zu 1.: Glauben Sie wirklich, Beamte seien weniger korrumpierbar? Diese Frage stelle ich als eine "Angestellte" die u.a. mit Korruptionsprävention befasst war und -nicht nur echte Zweifel hat- sondern es aufgrund meiner Erfahrungen aus dem Baubereich besser weiß.
3. Falls nein zu 1.: Wo sind Ihre Aktivitäten oder die Ihrer Fraktion um einen derartigen Mißstand abzustellen?
Dies fragt Sie ein nach 37 Jahren Mitgliedschaft ausgetretenes ehemaliges SPD-Mitglied. Die Hoffnung stirbt eben zuletzt.
Danke für Ihre Antwort im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Diefenbach
Sehr geehrte Frau Diefenbach,
vielen Dank für Ihre Frage.
Mein Hinweis auf die 40.000 Beamten unter den insgesamt rund 173.000 Konzernbeschäftigten der Deutsche Bahn AG bezog sich auf die strafrechtsrelevante Komponente: Neben Verstößen gegen das Betriebsverfassungsgesetz sowie der Ausspähung von Daten und möglichen Verstößen gegen das Vollständigkeitsgebot des Jahresabschlusses muss man nach Lage der Dinge auch von Verstößen gegen das Beamtenrecht ausgehen.
Die SPD-Fraktion hat im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages von Anfang an auf eine rasche und umfassende Aufklärung des Datenskandals gedrungen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Rechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewahrt und geschützt werden – ganz gleich, ob Angestellte oder Beamte.
Maßgeblich auf unser Drängen hin hat der Verkehrsausschuss in den vergangenen Wochen die Verantwortlichen bei der DB AG für die Bereiche Konzernrevision und Korruptionsbekämpfung gehört; weitere Befragungen werden folgen.
Im Übrigen ist die Berliner Staatsanwaltschaft zur Aufklärung des Datenskandals eingeschaltet worden.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Beckmeyer