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Uwe Beckmeyer
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Frage von Fritz L. •

Frage an Uwe Beckmeyer von Fritz L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Beckmeyer,
im Grundgesetz heisst es seit 60 Jahren "...Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen...ausgeübt."
Das ist ein zT bisher nicht eingelöstes Versprechen, weil : Abstimmen dürfen wir deutschlandweit nicht. (zB wäre es schön gewesen, über die EU-Mitgliedschaft abstimmen zu dürfen....)
Die Organisation "Mehr Demokratie eV" möchte erreichen, dass künftig verbindliche Volksabstimmungen auf Bundesebene möglich sind und fordert (demnächst) die Abgeordneten des Bundestages auf, das durch eine Ergänzung des Grundgesetzes sicherzustellen.
(Siehe auch www.mehr-demokratie.de )
Meine Frage als langjährigen Einwohner Ihres Wahlkreises : wie stehen Sie dazu ? Werden Sie ein solches Vorhaben unterstützen ? Und falls nicht : warum nicht ?
In Erwartung Ihrer Antwort, schön´ Gruss aus Findorff - Fritz Lampe

Portrait von Uwe Beckmeyer
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lampe,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Bremer SPD, deren Landesvorsitzender ich bin, setzt sich seit langem dafür ein, die Bürgerinnen und Bürger zwischen den Wahlterminen stärker zu beteiligen. Im vergangenen Jahr sind wir in Bremen in dieser Frage ein gutes Stück Weges vorangekommen; inzwischen liegt der Vorschlag auf dem Tisch, dass künftig 40 % aller Stimmberechtigten im Land bei einem Volksentscheid einer Änderung zustimmen müssen. Aus meiner Sicht stehen die Chancen gut, dass sich die Parteien hinsichtlich des Zustimmungsquorums für verfassungsändernde Volksentscheide bald einig werden.

Außerdem will die SPD das Wahlalter für die Teilnahme an Landtagswahlen auf 16 Jahre absenken.

Auf Bundesebene gibt es in der derzeitigen Regierungskonstellation leider keine Chance, die Beteiligungsrechte zu modernisieren. Denn zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid, wie sie die SPD seit 1993 bereits in zwei Gesetzentwürfen gefordert hat, bedürfte es einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen in Bundestag und Bundesrat. Diese kommt jedoch nicht zustande, solange die CDU/CSU-Fraktion das Vorhaben ablehnt.

Die SPD wird das Thema aber nach der Bundestagswahl erneut auf die politische Tagesordnung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Beckmeyer