Frage an Uwe Beckmeyer von Leif Q. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Beckmeyer!
Welche Folgen hätte es, stellte man Hartz 4 Empfänger ihren gesamten Zuverdienst für selbstgewählte Qualifizierungsmaßnahmen zur Verfügung?
-für die Nachfrage nach Arbeitskräften in diesem
"Qualifizierungsmarkt"
-für die Selbstmotivation der Empfänger
-für die Qualifikation der Empfänger
-für das Angebot an geigneten und notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen und Einrichtungen, bzw Trägern
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und für Ihre
politische Arbeit!
Leif Quellenberg
Sehr geehrter Herr Quellenberg,
falls Beschäftigte in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach dem Sozial-gesetzbuchs II (sog. 1-Euro-Jobs) die Entschädigung als Eigenbeitrag in eine Qualifizierungs-maßnahme einbringen könnten, würden dem Träger mehr Mittel zum Ausbau der Betreuung der Kunden zur Verfügung stehen.
Ob sich die Erhöhung der Mittel positiv auf die Beschäftigungssituation beim Maßnahmenträger auswirken würde, kann ich nicht beurteilen. Meines Erachtens werden die Träger ihre Personalentscheidungen abhängig von der Art, dem zeitlichem Umfang und den Teilnehmern der jeweiligen Maßnahme treffen.
Die Beschäftigten in den Arbeitsgelegenheiten - falls die Wahlmöglichkeit gegeben wäre - könnten dann nach ihrer persönlichen Situation entscheiden, ob sie die Mehraufwandsentschädigung zur ihrer freien Verfügung verwenden oder in die Qualifizierung einbringen. Diese Freiheit der Entscheidung würde zweifellos der individuellen Motivation förderlich sein und würde sich somit auch auf die Qualifikation auswirken.
Die Wahlentscheidung der Beschäftigten hätte unmittelbaren Einfluss auf das Angebot des jeweiligen Maßnahmenträger. Sollte sich die Mehrheit der Beschäftigten sich dazu entschließen, durch einen Eigenbeitrag auf die Gestaltung der Maßnahmen Einfluss zu nehmen, wären der Träger gezwungen, entsprechend darauf zu reagieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Uwe Beckmeyer