Frage an Uwe Beckmeyer von Stefan M. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Beckmeyer,
in wenigen Wochen soll die DB AG teilprivatisiert werden. Gleichzeitig zeigen sich die Finanzmärkte, also potenzielle Käufer in einer schweren Krise.
Dennoch hält die Bundesregierung und der Vorstand der DB an der Privatisierung fest, obwohl weithin mit hohen Abschlägen gerechnet wird, und ein Verkauf der Bahn unter Wert droht.
Dazu meine Fragen:
1) Halten sie es für sinnvoll, die Bahn ausgerechnet im wirtschaftlich stürmischsten Zeitpunkt seit Jahren zu verkaufen? Meinen Sie, dass die Bürger einen Verkauf ihres Volksvermögens trotz hoher Abschläge begrüßen können?
2) Welchen Erlös sollte der Verkauf des Aktienpaketes einbringen? Wo ist für sie die Untergrenze, ab der der Verkauf in wirtschaftlich bessere Zeiten verschoben werden sollte?
Ferner interessiert mit der Gesetzentwurf zum "Gesetz zur Sicherstellung von Eisenbahninfrastrukturqualität und Fernverkehrsangebot" (Bundestagsdrucksache 16/9797). Er soll eine Mindestsicherung des Fernverkehrsangebotes durch den Bund festschreiben, wie sie das Grundgesetz in Artikel 87e Absatz 4 fordert. Der Bundesrat hat diese Initiative einstimmig beschlossen. Trotzdem ist der Gesetzentwurf im Bundestag noch nicht weit gekommen. Dazu meine nächsten Fragen:
3) Wie stehen Sie zu diesem Gesetzentwurf?
4) Wie soll mit ihm weiter verfahren werden? Wann stehen die nächsten Beratungs-/Lesungstermine an und wann soll er beschlossen werden?
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Meißner
Sehr geehrter Herr Meißner,
vielen Dank für Ihre Frage.
Vor dem Hintergrund der weltweiten Finanzkrise hat der Bund als Eigentümer der Deutsche Bahn AG (DB AG) entschieden, den Börsengang des Unternehmens zu verschieben.
Diese Entscheidung von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück ist richtig und konsequent.
Denn die Kapitalprivatisierung der DB AG darf kein Selbstzweck sein. Sie dient dazu, verkehrspolitische Ziele zu erreichen: Ziel der geplanten Teilprivatisierung der DB AG war und bleibt ein Ausbau des umweltfreundlichen Verkehrsträgers Schiene. Mit den aus der Privatisierung gewonnenen Einnahmen sollen unter anderem in den Erhalt und Ausbau des Schienennetzes, die Lärmvorsorge und der Lärmschutz sowie in die Bahnhöfe, in neue Bahntechnologie und in Umladeterminals fließen; zudem sollen sie die Eigenkapitalbasis der DB AG stärken.
Der Substanzwert des Unternehmens ist erheblich und wird bei der Entscheidung über eine Kapitalprivatisierung von großer Bedeutung sein.
Der von Ihnen angesprochene Gesetzentwurf ist in dieser Woche im Plenum des Deutschen Bundestages aufgesetzt. Wir werden ihn dort beraten und darüber abstimmen.
Die Koalition wird die Haltung der Bundesregierung unterstützen, die in ihrer Stellungnahme zum Sachverhalt wie folgt argumentiert: „Die Bestellung einer bestimmten Anzahl von Zugkilometern würde die Verhältnisse umkehren, die mit der Bahnreform 1993 geschaffen werden sollten: Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit des Schienenpersonenverkehrs.
Die Gemeinwohlverpflichtung des Bundes bezieht sich nach dem eindeutigen Wortlaut des Grundgesetzes nicht generell auf den gesamten SPFV auf dem Schienennetz der Eisenbahnen des Bundes, sondern nur auf den SPFV der Eisenbahnen des Bundes auf deren Schienennetz.
Die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Gewährleistung bestimmter Verkehrsangebote im Fernverkehr käme einer starren Festlegung vorhandener Rahmenbedingungen gleich und würde verhindern, dass sich der SPFV parallel zu den tatsächlichen Bedürfnissen der Bevölkerung entwickelt.
Die DB Mobility Logistics AG (DB AG) ist jedoch nach dem Beteiligungsvertrag verpflichtet, dem BMVBS so frühzeitig wie möglich vor jedem Fahrplanwechsel über alle beabsichtigten wesentlichen Veränderungen ihres Personenfernverkehrsangebotes unter Darlegung der zugrundeliegenden Bedarfsanalysen zu berichten.
Zudem wurde im Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD festgehalten, dass der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erwartet, dass auf Grundlage der regelmäßigen Berichte der DB AG über alle beabsichtigten wesentlichen Veränderungen ihres Personenfernverkehrsangebotes unter Darlegung der zugrundeliegenden Bedarfsanalysen dem Deutschen Bundestag alle zwei Jahre ein Bericht vorgelegt wird, der die Entwicklung des Fernverkehrs aufzeigt. […] Ob das Fernverkehrsangebot dem Wohl der Allgemeinheit – insbesondere den Verkehrsbedürfnissen – entspricht oder nicht, kann nur im konkreten Einzelfall nach gründlicher Analyse und Prüfung bewertet werden. Dabei kommt es nicht darauf an, möglichst viele Zugkilometer zu fahren, sondern möglichst viele Fahrgäste dann zu befördern, wenn diese das Angebot nachfragen.“
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Beckmeyer