Frage an Uwe Beckmeyer von Christian P. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Beckmeyer,
vielen Dank für Ihr Antwortschreiben. Leider vermisse ich in ihm einige Antworten und leider sind einige Ihrer Aussagen so nicht richtig.
"Die Benutzungspflicht soll künftig aber auf die Fälle beschränkt werden, in denen die Verkehrssicherheit ihre Anordnung tatsächlich zwingend erforderlich macht."
Diese Vorschrift gibt es seit 10 (!!!) Jahren! Sie ist für die Städte und Gemeinden seit dem 1.10.1998 gültiges Recht. Das ist genau das Problem, was hier in Bremerhaven besteht: Sie (die Vorschrift) wird ignoriert!
"... und Vorfahrtsstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften, auf denen bis zu Tempo 50 zulässig ist. Denn mit dem Verkehrsaufkommen und der Fahrgeschwindigkeit steigt auch das Unfallrisiko, wie die Bundesanstalt für Straßenwesen festgestellt hat."
Dies ist so allgemein formuliert falsch. Das Unfallrisiko steigt nicht auf innerörtlichen Vorfahrtsstraßen bis Tempo 50, wenn Radfahrer die Fahrbahn benutzen, sondern es steigt für Radfahrer bei der Nutzung straßenbegleitenden Radwege. Dies ist seit Jahren bekannt.
"Ist die Anordnung dagegen nicht zwingend geboten, soll auch keine Benutzungspflicht des Radweges angeordnet werden."
Es gibt in Brhv. meines Wissens nur im Hafen, bedingt durch den sehr hohen Anteil von LKW, Radwege, wo es aus Sicherheitsgründen zwingend notwendig wäre, trotzdem habe ich bis jetzt über 80 (!) Blauschilder im Stadtgebiet gesehn. Sie alle sind rechtswidrig aufgestellt worden oder nach dem 1.10.1998 rechtswidrigerweise nicht entfernt worden.
Gerne wiederhole ich meine Fragen:
Warum werden in Bremerhaven (Stadtgebiet) überhaupt noch Radwege für viel Geld gebaut, wenn sie für Radfahrer und Fußgänger das Unfallrisilo deutlich erhöhen?
Warum werden in Bremerhaven die Blauschilder, die seit dem 1.10.1998 unter Rechtsmängeln leiden, nicht abgebaut?
Mit freundlichem Gruß
Christian Peters
Mitglied der Initiative Cycleride
Sehr geehrter Herr Peters,
wie ich in meiner Antwort ja bereits erwähnt hatte, werden die entsprechenden Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gerade überarbeitet. Wenn dies geschehen ist, liegt es bei den Ländern, über die Freigabe von Radwegen in den Kommunen zu entscheiden. Der Bund hat hier keine Zuständigkeit.
Sie sollten sich daher zu gegebener Zeit an den Senator für Bau, Umwelt, Verkehr und Europa in Bremen wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Beckmeyer