Frage an Uwe Beckmeyer von Christian P. bezüglich Verkehr
Guten Tag, Herr Beckmeyer.
Ihnen als Mitglied im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist vermutlich nicht entgangen, dass das Benutzen von Radverkehrsanlagen für den Radler ein sehr hohes Unfallrisiko beinhaltet. Die Unfallursachen sind vielfälltig - eine Auflistung zur Gänze hier nicht möglich.
Fakt ist: das Risiko für einen Radler beim Nutzen eines Radweges mit einem Kfz zu verunfallen steigt um den Faktor 3, wenn es ein guter Radweg ist und um den Faktor 12, wenn es ein schlechter und links der Fahrbahn angeordneter Radweg ist.
Der sicherste Platz für einen Radler ist die Fahrbahn! Auch, wenn eine vermeintlich hohe Kfz-Verkehrsdichte zu beobachten ist!
Diese Ergebnisse sind seit Jahren bekannt und doch werden in Bremerhaven weiterhin Radwege bei Straßensanierungen angelegt (z.B. aktuell: Debsteter Weg) oder es werden Fahrbahnbenutzungsverbote für Radfahrer durch die sogenannten Blauschilder (237,240,241) ausgewiesen (z.B. Wurster Str.). Die Stadt Bremerhaven baut unter erheblichen Kostenaufwand Radwege, die nachweislich gefährlich (z.B. Columbusstr./Parkhausausfahrten) sind und zwingt in anderen Fällen Radfahrer auf diese gefährlichen Wege. Der Gesetzgeber hat in der Novelle der StVO von 1997 ausdrücklich Qualitätskriterien an das Aufstellen und an das Beibehalten alter Blauschilder gebunden, die in Brhv. und leider auch in allen anderen Städten nicht erfüllt werden.
Was gedenken Sie gegen diese Verschwendung von Steuermitteln für den Bau von Radwegen, gegen die vorsätzliche Gefährdung der Radler durch die Stadt und gegen diese überflüssigen Anordnungen der vielen unter erheblichen Rechtsmängeln leidenden Blauschilder und somit gegen die Fahrbahnbenutzungsverbote zu tun?
Mit freundlichem Gruß
Christian Peters
Mitglied der Initiative cycleride
Sehr geehrter Herr Peters,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Wie Sie vielleicht wissen, werden derzeit die Radverkehrsvorschriften in der Länderanhörung überarbeitet. Ziel ist es, die Verwaltungsvorschriften zu straffen und so die Pflicht zur Benutzung von Radwegen auf das tatsächlich erforderliche Maß zu beschränken. Die Novelle soll voraussichtlich am 1. Januar 2009 in Kraft treten.
Eine völlige Abschaffung der Radwegebenutzungspflicht lehnt das zuständige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aus Gründen der Verkehrssicherheit ab. Die Benutzungspflicht soll künftig aber auf die Fälle beschränkt werden, in denen die Verkehrssicherheit ihre Anordnung tatsächlich zwingend erforderlich macht.
Dies betrifft insbesondere Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 100 km/h und Vorfahrtsstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften, auf denen bis zu Tempo 50 zulässig ist. Denn mit dem Verkehrsaufkommen und der Fahrgeschwindigkeit steigt auch das Unfallrisiko, wie die Bundesanstalt für Straßenwesen festgestellt hat. Ist die Anordnung dagegen nicht zwingend geboten, soll auch keine Benutzungspflicht des Radweges angeordnet werden.
Das Bundesverkehrsministerium will in dieser Frage im Herbst ein Gutachten vorlegen. Dann wird sich auch der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages erneut mit der Petition befassen, die von einem Mitglied Ihrer Initiative im Frühjahr 2007 zu diesem Thema eingereicht wurde. Cycleride ist ja von Beginn an in den Diskussionsprozess eingebunden gewesen, und ich bin mir sicher, dass Ihre Kolleginnen und Kollegen Ihnen weitere Hinweise zu den geplanten Änderungen geben können.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Beckmeyer