Frage an Uwe Beckmeyer von Reinhard T. bezüglich Verkehr
tach auch Herr Beckmeier,
heute im Spiegel- Online las ich etwas von geplanten 1700 km Streckenstilllegung bei der Bahn, die bei nach der Privatisierung vorgenommen werden sollen. können sie mir Näheres dazu sagen?
Guten Tag Herr Tümmel,
am vergangenen Freitag hat der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit dem Gesetz über die Teilprivatisierung der Deutsche Bahn AG zugestimmt.
Über die so genannte Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung, auf die in besagtem Artikel offenbar Bezug genommen wird, wird in den kommenden Wochen erst diskutiert werden. Derzeit liegt nur ein erster Arbeitsentwurf vor, der im parlamentarischen Verfahren sicherlich noch Änderungen erfahren wird.
Für mich ist in diesem Zusammenhang eines besonders wichtig: Mit der Teilprivatisierung der DB AG erhält kein privater Investor Zugriff auf das Schienennetz. Das Schienennetz bleibt in vollständiger Hand des Bundes. Der grundgesetzliche Auftrag des Bundes entsprechend 87e besteht weiterhin; das heißt die Voraussetzungen zur Gewährleistung der öffentlichen Daseinsvorsorge haben nach wie vor Bestand.
Auch das rechtliche Instrumentarium zur Kontrolle von Streckenstilllegungen durch den Bund bleibt erhalten: Nach wie vor gilt für Streckenstilllegungen das in § 11 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes festgelegte Verfahren mit einem Genehmigungsvorbehalt der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Die Frage des wirtschaftlichen Bestands von Regionalnetzen wird sich schließlich auch in Zukunft nach der Leistungsnachfrage durch die Bundesländer richten.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Beckmeyer