Frage an Uwe Beckmeyer von Martin P. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Beckmeyer!
Die Segler sind zurzeit alle sehr beunruhigt sind. Wir befürchten, dass unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung die Politik eine weitere Bürokratisierung betreiben wird. Das gilt insbesondere für Verschärfungen der
-Ausbildungsbestimmungen
-Ausrüstungspflicht für Segelyachten
-Kennzeichnungspflicht
In div. Presseberichten wird über die Liste der „Grausamkeiten“ für den Segelsport berichtet. Im Juni soll nach unserer Kenntnis der Verkehrsausschuss des Bundestages über die eingebrachten Anträge zu entsprechenden Regulierungsmaßnahmen von Großer Koalition und Opposition beraten.
Der Segelsport gehört zu den sichersten Sportarten + wird vornehmlich in den Vereinen gepflegt. Dort erfolgt auch auf freiwilliger Basis die bestmögliche Ausbildung. Ich bitte Sie im Namen der Segler politisch darauf hinzuwirken, dass
-Keine weiteren Pflicht-Führerscheine eingeführt werden. Ziel sollte sein die Freiwilligkeit der verantwortungsbewussten Ausbildung zu fördern.
-Die positive Wirkung des UKW-Seefunks zu fördern und den kleinen amtlichen Funkschein/ beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis mit praktischen, auf das Wesentliche beschränkten Prüfungsinhalten wieder einzuführen.
-Die heute gültige Kennzeichnung: Flagge, Bootsname u. Heimathafen wie international üblich beibehalten und nicht erweitert wird.
-Alle zu engen Auslegungen der Ausrüstungsvorschriften abgelehnt werden. Die wesentlichen Sicherheitsausrüstungen sind bekanntlich durch SOLAS geregelt und werden durch allgemeine seemännische Praxis selbstverständlich (z.B. Kompass, Seekarten, Ankergeschirr etc.) erfüllt.
-Zu Einzelheiten eventueller Regelungen die betroffenen Sportverbände und weniger die industriellen Interessengruppen gehört werden.
Was haben Sie bisher in dieser Angelegenheit unternommen?
Mit freundlichem Gruß
Martin Plitzko
Mahlstedtstraße 4
28759 Bremen
Telefon -Büro- 0421 62 59 00
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Fax 0421 62 500 21
Sehr geehrter Herr Plitzko,
haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben zum Wassersport.
Deutschland hat ein rund 10.000 Kilometer umfassendes Wasserwegenetz und rund 23.000 Quadratkilometer Seewasserstraßen. In diesen Wassergebieten treiben über sechs Millionen Menschen wie Sie Wassersport; sie surfen, angeln, fahren Kanu, Motorboot oder Wasserski.
Daher sind verbindliche Regeln erforderlich, damit bei der Ausübung des Wassersports Risiken für Mensch und Umwelt möglichst gering sind. Angesichts des boomenden Wassertourismus und der Attraktivität der Angebote ausländischer Wettbewerber ist es überdies notwendig, geltendes Recht kontinuierlich zu aktualisieren und zu modernisieren. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten streben Vereinfachungen an, die aber den Sicherheitserfordernissen Rechnung tragen müssen.
Unser Ziel ist es, die Rechtsvorschriften über die Sport- und Freizeitschifffahrt im Seebereich zusammenzuführen. Derzeit sind z.B. die Voraussetzungen für das Führen von Sportbooten auf See- bzw. Binnenwasserstraßen so unterschiedlich, dass sie verschiedene Ausbildungs- und Prüfungsgänge erfordern.
Bei einer Anpassung der Gesetzeslage liegt unser besonderes Augenmerk auf der Verbesserung der Befähigung der Bootsführer durch eine reformierte Ausbildung, der Zusammenführung der Rechtsvorschriften und der Stärkung der Eigenverantwortung durch verbesserte Informationen. Damit stimmen wir im Übrigen mit dem Deutschen Verkehrsgerichtstag überein, der auf seiner Tagung in Goslar entsprechende Empfehlungen verabschiedet hat.
Ziel muss es sein, die Zulassungskriterien und Prüfungsinhalte für den Erwerb eines Sportbootführerscheins grundsätzlich zu überprüfen, um veränderten Anforderungen im Wassertourismusbereich gerecht zu werden. Dabei ist der Praxisanteil zu erhöhen, der theoretische Teil zu reduzieren.
Die Prüfungsinhalte der unterschiedlichen Führerscheine müssen künftig besser aufeinander abgestimmt werden, damit gleichartige Prüfungsgegenstände gegeneinander anerkannt werden. Dies dürfte auch im Interesse der Wassersportler sein.
Sie haben die Kennzeichnung angesprochen. Hier werden wir das zuständige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auffordern, die Einführung einer Kennzeichnungspflicht im Seebereich analog zum Binnenbereich nochmals zu prüfen, wobei die von Ihnen angesprochenen bürokratischen und finanziellen Aspekte besonders zu berücksichtigen sind. Parallel ist die Flaggenzertifizierung durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie im Sinne einer Deregulierungsmöglichkeit in die Prüfung einzubeziehen.
Im Übrigen fordern Union und SPD in ihrem Antrag, der im Juni im Deutschen Bundestag behandelt wird, die Bundesregierung auf, die bestehenden verbindlichen Ausrüstungsstandards zu überarbeiten, um klare und übersichtliche Vorgaben zu erzielen. Auch diese Regelung soll dazu dienen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen – was allen Wassersportlern zugute kommt.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Beckmeyer