Portrait von Uwe Beckmeyer
Uwe Beckmeyer
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Uwe Beckmeyer zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von ulrich w. •

Frage an Uwe Beckmeyer von ulrich w. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Beckmeyer,

da ich seit mehreren Monaten Probleme mit der GEZ habe , möchte ich von Ihnen wissen ob es in Ordnung ist, dass ich der GEZ meine persönlichsten Daten offenlegen und auch noch beglaubigen lassen muss. Dies alles zu dem Zweck der Ermittlung von Gebührenbefreiung. Das darf doch wohl nicht wahr sein ?! Ich habe mehrfach versucht in Köln anzurufen, aber die Behörde will nicht verstehen in was für ein Dillema ich mich befinde . Vielleicht ist es Ihnen Möglich mir einen Tipp oder einen guten Anwalt für Sozialrecht empfehlen. Da ich seit Jahrzehnten in Sozialhilfebezug stehe weiß ich mir keinen Rat mehr.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Wellige

Portrait von Uwe Beckmeyer
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wellinge,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Grundsätzlich ist es möglich, sich von der Rundfunkgebührenpflicht befreien zu lassen. Dies sieht der Rundfunkstaatsvertrag – ein Vertrag zwischen allen 16 Bundesländern, der einheitliche Regelungen für das Rundfunkrecht schafft – ausdrücklich vor.

Dies setzt allerdings voraus, dass der Antragsteller zu einer der im Staatsvertrag benannten Personengruppen gehört. Von der Gebühr befreit sind demnach z.B. Empfänger von Arbeitslosengeld II. Um sich von der Rundfunkgebührenpflicht befreien zu lassen, ist die Vorlage eines entsprechenden Bescheides im Original oder in beglaubigter Kopie notwendig. Auch dies schreibt der Staatsvertrag vor.

Insofern folgen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GEZ den rechtlichen Vorgaben, wenn sie von Ihnen einen entsprechenden Beleg erbitten.

Falls Sie weitere Fragen zur Rundfunkgebührenpflicht haben sollten, kann ich Ihnen zwei Hinweise geben:

Alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben unabhängige Datenschutzbeauftragte, an die sich jeder Rundfunkteilnehmer wegen datenschutzrechtlicher Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit seinem Teilnehmerverhältnis wenden kann.

Der Datenschutzbeauftragte von Radio Bremen heißt Sven Carlson. Er ist telefonisch unter der Nummer 0421/2 46-12 55 zu erreichen oder per E-Mail unter: sven.carlson@radiobremen.de

Zudem können Sie sich auch an die Verbraucherzentrale wenden. Die Adresse der Bremer Geschäftsstelle lautet Altenweg 4, 28195 Bremen. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch unter der Nummer 0421/160777 oder per E-Mail unter: info@verbraucherzentrale-bremen.de

Dort wird man Ihnen sicherlich weitere Hinweise geben können.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Beckmeyer