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Frage von Michael C. •

Frage an Uwe Beckmeyer von Michael C. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Beckmeyer,

stimmt es, dass demnächst die Hartz 4 - Gesetze mit dem „Rechtsvereinfachungsgesetz“ drastisch verschärft werden sollen (Quelle: u.a. RT Deutsch)? Was sagen Sie als Volksvertreter eines der am stärksten betroffenen Wahlkreise dazu? (Quelle: Armutsbericht des Paritätischen) Auf Ihrer Webseite schreiben Sie, dass Ihnen „soziale Gerechtigkeit und ein Bündnis zwischen Starken und Schwachen“ wichtig sei. Wie kann es sein, dass die deutsche Bundesregierung bei steigenden Diäten nichts gegen die steigende Armut im Land unternimmt? Zumal die soziale Absicherung von Erwerbsarbeitslosen kaum mehr als 30 Milliarden pro Jahr kostet, gleichzeitig aber unglaubliche 720 Milliarden Euro an leistungslosen Vermögenseinkommen ausgeschüttet werden? (Quellen: „Sozialbericht“ des BMAS und „Bruttoinlandsprodukt 2015“, Stat. BA). Diese Vermögenseinkommen werden von anderen erarbeitet, die dann entsprechend weniger haben. Warum wird in Deutschland keine Vermögenssteuer erhoben, also dort abgeschöpft, wo es niemandem weh tut? Auch der Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer ist auf einem historischen Tiefstand. Will die SPD das überhaupt ändern? Eine angeblich „sozialdemokratische“ Partei, die sich lediglich an den Schwächsten vergreift, ist absolut unglaubwürdig.

Netten Gruß,
Michael Conrath

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Conrath,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das Ziel des „Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung“ ist es, dass die Jobcenter durch Rechts- und Verfahrensvereinfachungen mehr Zeit bekommen, um Arbeitslose zu beraten und in Arbeit vermitteln zu können. Mit dem Gesetz werden wichtige Anliegen umgesetzt, die seit Jahren formuliert worden sind.

So wird unter anderem das Arbeitslosengeld II künftig nicht mehr standardmäßig für nur sechs, sondern für zwölf Monate bewilligt. Die gesetzliche Klarstellung soll die Zahl der Prüfvorgänge und der Bewilligungsbescheide in all den Fällen reduzieren, bei denen sich an den persönlichen Verhältnissen des Arbeitsuchenden nichts verändert hat.

Bei Menschen, die Arbeitslosengeld II bekommen, darf zukünftig nicht mehr gepfändet werden. Damit wird die Existenz der Menschen auch in besonders schwierigen Lebenssituationen gesichert.

Junge Menschen bis 25 Jahre, die keinen Berufsabschluss haben, können künftig Arbeitslosengeld II beziehen, auch wenn sie eine Ausbildung aufnehmen – beispielsweise dann, wenn die Ausbildungsförderung nicht zum Leben reicht. Diese Regelung erleichtert es, junge Menschen in eine Ausbildung zu vermitteln, weil sie finanziell während der Ausbildungszeit nicht schlechter dastehen, als wenn sie weiter ausschließlich Arbeitslosengeld II beziehen würden.

Außerdem wird die Betreuung in den Jobcentern dahingehend ausgebaut, dass Menschen auch nach einem erfolgreichen Start aus der Arbeitslosigkeit in den Beruf eine Zeit lang weiter unterstützt werden. Das soll gewährleisten, dass die Menschen sich gut im neuen Job zurechtfinden und nicht gleich wieder arbeitslos werden.

Der Gesetzentwurf zur SGB-II Rechtsvereinfachung wurde am 23. Juni 2016 in 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag abschließend beraten und beschlossen. Am 8. Juli 2016 hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und soll im Monat nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Beckmeyer