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Uwe Beckmeyer
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Frage von alex b. •

Frage an Uwe Beckmeyer von alex b.

Werter Herr Beckmeyer,
Sie haben mir freundlicher Weise ihre Beweggründe für ihre Ablehnung der Anträge der Fraktion der Grünen und der Linken vom 28.April 2016 erläutert. Warum sind Sie nicht der Einschätzung ihrer Münsteraner Kollegen gefolgt und haben sich enthalten? http://www.spd-hiltrup.de/cms/aktuelles/cdu-verhindert-gesetzliches-frackingverbot
Wie sieht Ihr Fahrplan für ein effektives Frackingverbot in dieser Legislaturperiode aus?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Becker,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage.

Als gewählter Volksvertreter ist eine Stimmenthaltung für mich in diesem Fall keine Option, denn es geht darum, dass die Gesundheit des Menschen und der Schutz des Trinkwassers absolute Priorität vor wirtschaftlichen Interessen haben müssen.

In dieser Woche ist es der SPD-Bundestagsfraktion gelungen, endlich eine Einigung mit dem Koalitionspartner zum Verbot von Fracking zu erzielen. Dies ist ein großer Erfolg. An diesem Freitag kann das Gesetz nun im Bundestag verabschiedet werden.

Das Gesetz schafft Rechtssicherheit für die Unternehmen und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Es regelt darüber hinaus wirksamen Schutz für Mensch und Umwelt. Sämtliche Umweltstandards beim seit den 1960er Jahren betriebenen konventionellen Fracking werden erheblich verbessert.

In allen Einzugsgebieten von Wasserentnahmestellen, sowie in Talsperren und natürlichen Seen, die zur öffentlichen Wasserversorgung dienen, ferner in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten soll Fracking jeglicher Art generell ausgeschlossen werden.

Unkonventionelles Fracking wird lediglich an maximal vier Stellen zu wissenschaftlichen Zwecken zugelassen. Aber nur, wenn das betroffene Bundesland zuvor zugestimmt hat. Am Ende der wissenschaftlichen Forschung hat der Deutsche Bundestag das letzte Wort.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Beckmeyer