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Frage von Hildegund Dr. med. M. •

Frage an Uwe Beckmeyer von Hildegund Dr. med. M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Beckmeyer,

Sie stimmen an diesem Freitag im Bundestag über den Bundeswehreinsatz in Syrien ab. Sind Sie der Meinung, dass über eine so gefährliche wie umstrittene militärische Mission im Eilverfahren entschieden werden kann und dass Sie sich selbst und als Mandatsträger ausreichend informieren und mit dem Bürgerwillen auseinandersetzen konnten? Wir, Mitglieder der Bremer Regionalgruppe der Deutschen Sektion der IPPNW, verurteilen deutsche Militäreinsätze in Syrien, die zudem nicht völkerrechtlich legitimiert sind, entschieden, weil durch diese die Gefahr einer internationalen Eskalation des Konflikts erhöht wird und nach den Erfahrungen der letzten Jahre der Extremismus durch Militäraktionen eher gestärkt statt geschwächt wurde. Wir fordern Sie deshalb auf, bei der Abstimmung die Militäreinsätze in Syrien abzulehnen, und setzen Sie sich stattdessen mit allen zur Verfügung stehenden diplomatischen Mitteln dafür ein, den Konflikt zu entschärfen wie die entschiedene Fortführung der Verhandlungen aller Kriegsparteien in Wien, den Stopp aller Rüstungsexporte in die Region und Verhinderung von Finanzierungen und Einnahmen des Terrorsystems IS.

Mit freundlichen Grüßen

Hildegund Mikoteit

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Mikoteit,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Der Deutsche Bundestag hat heute über das Mandat zum „Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS auf Grundlage von Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen in Verbindung mit Art. 42 Abs. 7 des Vertrags über die Europäische Union sowie den Resolutionen 2170 (2014), 2199 (2015), 2249 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen“ beraten.

Mit großer Mehrheit hat der Deutsche Bundestag dem Antrag der Bundesregierung zugestimmt, militärische Fähigkeiten im Kampf gegen den IS bereitzustellen. Dazu gehören Aufklärungs- und Luftbetankungsflugzeuge sowie eine Fregatte zum Schutz eines französischen Flugzeugträgers. Das Ziel dieses Mandates ist klar umrissen: Es geht darum, den IS zu bekämpfen, seine Rückzugsräume zu zerstören und zu verhindern, dass er weiterhin in vielen Ländern Angst und Schrecken verbreitet.

Ich habe mir diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Trotz meiner großen Skepsis gegenüber einem militärischen Engagement gegen die Terrorgruppe IS habe ich mich nach intensiven Diskussionen und einem schwierigen Abwägungsprozess entschieden, dem Mandat der Bundesregierung zuzustimmen.

Dieser Einsatz ist völkerrechtlich legitimiert. Deutschland unterstützt Frankreich, den Irak und andere Länder im Kampf gegen den IS auf Grundlage des Rechts der kollektiven Selbstverteidigung, wie es in Artikel 51 der VN-Charta zum Ausdruck gebracht wird.

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat mit der Resolution 2170 vom 15. August 2014 und der Resolution 2199 vom 12. Februar 2015 sowie mit der Resolution 2249 vom 20. November 2015 wiederholt festgestellt, dass von der Terrororganisation ISIS eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit ausgeht. Der Sicherheitsrat hat nach den Anschlägen von Paris die Staatengemeinschaft aufgerufen, alle notwendigen Maßnahmen gegen diese Bedrohung zu ergreifen. Ebenfalls nach den Anschlägen von Paris hat sich Frankreich als erster Mitgliedstaat der EU auf die Beistandsklausel in Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrages berufen.

Ich bin jedoch überzeugt, dass es für den zugrundeliegenden Syrienkonflikt letztlich nur eine politische Lösung geben kann. Der Einsatz von militärischen Mitteln muss sich einbetten in eine sinnvolle Gesamtstrategie gegen den IS. Hierfür setzt sich die Bundesregierung und insbesondere Außenminister Frank-Walter Steinmeier mit ganzer Kraft ein. Mit Hilfe der Vereinten Nationen und ihrem Sonderbeauftragten Staffan de Mistura soll eine politische Lösung erarbeitet werden.

Am 30. Oktober und 14. November 2015 kam es in Wien erstmals zu einer Zusammenkunft aller regionalen Akteure unter Einschluss des Iran, Saudi-Arabiens, aber auch Russlands und der USA. Dass es gelungen ist, die genannten Länder an einen Tisch zu holen, ist auch ein Erfolg der deutschen und europäischen Diplomatie. Hier wurden die Weichen für einen Fahrplan gestellt, den Syrienkonflikt politisch zu lösen.

Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt die Bundesregierung ausdrücklich darin, ihre Aktivitäten gegen den internationalen Terrorismus und gegen den IS zu verstärken. Hierzu gehören vor allem die bereits in der UN-Sicherheitsratsresolution 2170 vom 15. August 2014 unter Kapitel VII der VN-Charta beschlossenen Maßnahmen gegen den IS, Al-Qaida und mit ihnen verbündete Terrorgruppen. Insbesondere die Anwerbung und Ausreise von ausländischen terroristischen Kämpfern nach Syrien muss unterbunden werden.

Ebenso müssen die in der Resolution aufgeführten Maßnahmen zur Unterbindung der Finanzierung des Terrorismus konsequent und von allen Staaten angewendet werden. Der illegale Verkauf von Öl und anderen Ressourcen sowie der ungehinderte Finanzzufluss an den IS – oftmals durch staatliche Institutionen geduldet oder gar organisiert – muss mit allen Mitteln gestoppt werden.

Die deutschen Behörden arbeiten in der Terrorismusbekämpfung bereits sehr eng und in einem breiten Spektrum von Maßnahmen mit Frankreich zusammen. Diese enge Kooperation gilt es, auf alle EU-Staaten und darüber hinaus auszudehnen.

Nur durch diesen gesamtpolitischen Ansatz wird es möglich sein, das terroristische Treiben von ISIS einzudämmen und künftige Terroranschläge in der Region und darüber hinaus wirkungsvoll zu unterbinden. Auf dieser Grundlage wird es hoffentlich möglich sein, endlich einen Weg zu finden, den brutalen Bürgerkrieg in Syrien mit bislang über 250.000 Toten zu beenden und eine politische Regelung zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Beckmeyer