Frage an Uwe Beckmeyer von Ralph S. bezüglich Soziale Sicherung
Moin, moin H.Beckmeyer.
Ich habe seit 15 Jahren eine reine Arbeitnehmerfinanzierte zusätzliche Rentenversicherung auf u-Kassenmodell ( Direktversicherung).Jetzt ist mein Betrieb nach einer Insolvenz wieder neu gestartet (Betriebsübergang $ 613a). Leider ist meine Altersversorgung dabei auf der Stecke geblieben! Nach dem Betriebsrentengesetz wird meine Versicherung zwangsweise Stillgelegt und geht zum PSV über. Meine Altersvorsorgeplanung ist damit im Eimer. Eine neue Private Rentenversicherung lohnt mit 54 Jahren nicht mehr! Meinen Sie nicht auch das eine gesetzliche Änderung eine Ausnahme ( also Weiterführung ) für rein Arbeitnehmerfinanzierte Rentenversicherungen ermöglichen sollte.
MFG
Ralph Seipke
Sehr geehrter Herr Seipke,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wenn ich Sie richtig verstehe, geht es Ihnen um die Möglichkeit, dass Versicherte, deren Betriebsrente infolge einer Insolvenz an den Pensionssicherungsverein (PSV) übergeht, künftig die Möglichkeit haben, die Versicherung rein Arbeitnehmerfinanziert selbst fortführen zu können.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereitet derzeit eine Änderung des Betriebsrentengesetzes vor, mit der auch eine Möglichkeit zur Weiterführung des bisherigen Vertrages geschaffen werden soll. Genaues kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht sagen. Wenn Sie mögen, können Sie sich gerne an mein Bundestagsbüro unter uwe.beckmeyer@bundestag.de wenden und mir Ihre E-Mail Adresse mitteilen. Dann kann ich Sie über den weiteren Verlauf gerne informieren.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen zunächst weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Beckmeyer