Frage an Uwe Beckmeyer von Thomas S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Beckmeyer,
auf die Erhöhung der Bundestagsdiäten angesprochen antworten Sie:
"Im Unterschied zu den Angestellten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen entscheiden die Abgeordneten, wie im Grundgesetz vorgesehen, selbst über die Höhe der Abgeordnetenentschädigung. Das erfordert ein hohes Verantwortungsbewusstsein, Transparenz und klare Regeln, und es geschieht nicht willkürlich, sondern auf den Vorschlägen einer unabhängigen Expertenkommission."
http://www.abgeordnetenwatch.de/uwe_beckmeyer-778-78023--f415989.html#q415989
Bezogen auf die Erhöhung der Diäten kann ich leider die von Ihnen benannte Verantwortung nicht im Ansatz erkennen. Sie erhöhen sich die eigene Diät von aktuell 8.252 im Monat bis zum 1. Januar 2015 auf 8.667 Euro im Monat, (= + ca.10%) während die Armut zunimmt.
Frage 1:
Wie viels Stunden arbeiten sie im Schnitt im Monat als MdB?
Frage 2:
Wie hoch würden Sie Ihren Brutto-Stundenlohn benennen?
Frage 3:
Was verdienen Sie als MdB netto im Monat?
Frage 4:
Was sagen Sie zu folgendem?
"Fast jeder vierte Beschäftigte arbeitet in Deutschland für einen Niedriglohn von weniger als 9,54 Euro pro Stunde. Ihr Anteil an allen Beschäftigten war im Jahr 2010 mit 24,1 Prozent so groß wie in kaum einem anderen Staat der Europäischen Union (EU). Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)(...). Unter den 7,1 Millionen Beziehern von Niedriglöhnen hierzulande sind Geringqualifierte fast die Ausnahme: Mehr als 80 Prozent der Geringverdiener in Deutschland hätten eine abgeschlossene Berufsausbildung. Besonders hoch sei der Anteil der Niedriglöhner bei Frauen und Teilzeitbeschäftigten"
Frage 5:
Hat die SPD sowohl als Opposition als auch Regierungspartei angesichts der benannten prekären Verhältnisse nicht komplett versagt?
Gruß, Thomas Schüller
Sehr geehrter Herr Schüller,
haben Sie vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage bezüglich der Neuregelung der Abgeordnetenentschädigungen.
Die tatsächliche Stundezahl für die Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter und als Parlamentarischer Staatssekretär lässt sich kaum beziffern. Wenn Sie so wollen, ist das im wahrsten Sinne des Wortes ein „Fulltime-Job“, von den frühen Morgen- bis in die späten Nachtstunden, auch an Wochenenden und Feiertagen.
Dies in ein Verhältnis zu anderen Branchen setzen zu wollen, überlasse ich gern jenen, die für solche Analysen und Vergleiche die wissenschaftliche Kompetenz mitbringen. Was meine Einschätzung angeht, wünschte ich mir für die so genannte freie Wirtschaft eine ähnliche Selbstregulierung und Transparenz, wie wir Abgeordneten sie praktizieren.
Was Verbesserungen im Niedriglohnsektor angeht, haben Sie sicher Recht, dass hier nur langsam Fortschritte erreicht werden. Ein „komplettes Versagen“ kann ich allerdings nicht erkennen, zumal die SPD im Koalitionsvertrag endlich die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland durchsetzen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Beckmeyer
Sehr geehrter Herr Schüller,
haben Sie vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage bezüglich der Neuregelung der Abgeordnetenentschädigungen.
Die tatsächliche Stundezahl für die Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter und als Parlamentarischer Staatssekretär lässt sich kaum beziffern. Wenn Sie so wollen, ist das im wahrsten Sinne des Wortes ein „Fulltime-Job“, von den frühen Morgen- bis in die späten Nachtstunden, auch an Wochenenden und Feiertagen.
Dies in ein Verhältnis zu anderen Branchen setzen zu wollen, überlasse ich gern jenen, die für solche Analysen und Vergleiche die wissenschaftliche Kompetenz mitbringen. Was meine Einschätzung angeht, wünschte ich mir für die so genannte freie Wirtschaft eine ähnliche Selbstregulierung und Transparenz, wie wir Abgeordneten sie praktizieren.
Was Verbesserungen im Niedriglohnsektor angeht, haben Sie sicher Recht, dass hier nur langsam Fortschritte erreicht werden. Ein „komplettes Versagen“ kann ich allerdings nicht erkennen, zumal die SPD im Koalitionsvertrag endlich die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland durchsetzen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Beckmeyer