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Frage von Heinz K. •

Frage an Uwe Beckmeyer von Heinz K. bezüglich Soziale Sicherung

Es geht um einen hypothetischen Fall:

Ein freischaffender Künstler oder Journalist, hier genannt Karl, hat über 34 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt, ab 1982 vorwiegend in die Künstlersozialkasse.
Laut Rentenbescheid bekommt er nun eine monatliche Rente von 162,30
Durch seine Arbeit hat er noch einen kleinen Zuverdienst zu seiner Rente.
Da Karl ein kleines Haus besitzt und durch eine Vermietung von zwei Wohnungen monatlich 680,00 € bezieht kann seine Rente nicht aufgestockt werden.
Ihm wird auch kein Wohngeld zugestanden.
Eine Rücklage für anstehende Reparaturen seines Hauses sind nicht möglich.
Karl wurde von behördlicher Seite empfohlen, sein Häuschen zu verkaufen.
Aus dem Erlös des Hausverkaufs müsste er sein Leben finanzieren.
Wenn das Geld verbraucht ist, dann könne er einen Antrag auf Bezuschussung seiner Rente stellen.
Er könne dann ebenfalls Wohngeld beantragen.

Was raten Sie Karl!

Portrait von Uwe Beckmeyer
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Karl,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Nun ist es so, dass mir meine Funktion als Abgeordneter jede Form der Rechtsberatung verbietet; ich kann Ihnen aber einige Hintergründe zu „Karls“ Fall erläutern. Unser Sozialstaat kennt das sog. Subsidiaritätsprinzip. Die Behörden werden deshalb zunächst schauen, was „Karl“ selbst oder seine Familie aus eigener Kraft tun können. Mit dem Prinzip der Subsidiarität soll die Eigenleistung der einzelnen Bürgerinnen und Bürger wie auch der Gemeinschaften, in denen sie leben (Familie, Gemeinde), gefördert werden. So haben z.B. grundsätzlich Vorrang vor einer Sozialhilfe: sämtliche Einkommensarten, Leistungen anderer Träger, Transfers und private Übertragungen, Geld- und Sachvermögen, Lebensversicherungen, Haus- und Grundbesitz und Leistungen unterhaltsverpflichteter Angehöriger. Dies erklärt die Entscheidungen der Behörden im konkreten Fall.

Wenn ich Ihrem Freund einen Rat geben sollte, dann diesen: Er sollte sich unbedingt an eine Sozialberatung wenden, wie sie in Bremen z.B. die Arbeitnehmerkammer anbietet. Mehr Informationen finden Sie hier: http://www.arbeitnehmerkammer.de/ueber-uns/ . Dort kann er sich ganz genau darüber informieren lassen, welche Möglichkeiten in der konkreten Situation bestehen und wie sich ggf. eine Lösung finden lässt.

Mit freundlichem Gruß

Uwe Beckmeyer