Frage an Uwe Beckmeyer von Brigitte B. bezüglich Senioren
Wann wird bei der SPD das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Frauen, die vor 1992 Kinder bekommen haben und diese nicht in der Rente berücksichtigt bekommen, umgesetzt?
Frau Merkel verspricht zumindest die Umsetzung. Die SPD ruht sich auf der Mindestrente aus und äußert sich nicht zu dieser Frage, es wird permanent gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Wir gehören zu den Frauen, die weder Kindergeld noch Hortplätze zur Verfügung hatten. Ich bitte um eine Antwort. Ich habe mehrfach die SPD angeschrieben, eine Antwort nie erhalten. sie sollten uns Frauen, die mehr als eine Rentenkürzung hinnehmen mussten nicht unterschätzen. Eine open petition wurde ebenfalls bereits von sehr vielen Betroffenen unterzeichnet.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Briscoe
Sehr geehrte Frau Briscoe,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Warum plant die SPD die „Solidarrente“? Weil wir wissen, dass die Bekämpfung der Erwerbsarmut in der Zukunft (Stichwort: gesetzlicher Mindestlohn, Einschränkung der Leiharbeit) denen nicht hilft, die in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten gar nicht oder nur in Teilzeit gearbeitet haben und schlecht bezahlt wurden - und das sind vor allem Frauen, die (oftmals auch wegen fehlender Betreuungsmöglichkeiten) auf eine Berufstätigkeit verzichtet oder im Job lange ausgesetzt haben, um ihre Kinder zu erziehen.
Die Solidarrente sorgt dafür, dass für langjährig Versicherte mit 30 Beitrags- und 40 Versicherungsjahren die Rente nicht unter 850 Euro liegt - im Unterschied zur sog. Lebensleistungsrente von Ministerin von der Leyen, für die 40 Versicherungsjahre benötigt werden, ist private Vorsorge keine Voraussetzung für den Rentenbezug. Unser Konzept sieht auch eine bessere Bewertung der Beitragszeiten vor, in denen parallel zur Kindererziehung eingezahlt wurde - und zwar auch für die Zeit vor 1992.
Da Sie Frau Merkel erwähnt haben, kann ich mir einen Hinweis nicht verkneifen: Es ist schon erstaunlich, dass die Kolleginnen der Frauen-Union offenbar erst jetzt festgestellt haben, welche Suppe ihnen die Parteikollegen vor mehr als 20 Jahren in Sachen Kindererziehungszeit eingebrockt haben. Denn es waren der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl und sein Sozialminister Norbert Blüm, die dafür gesorgt haben, dass allen Müttern, die nach dem 31. Dezember 1991 Kinder bekommen haben, bei der Rente drei Babyjahre anerkannt werden - den anderen Müttern hingegen nur eines. Union und FDP haben sich damals für eine Stichtagsregelung entschieden, weil schon zu diesem Zeitpunkt klar war, dass die kostenintensive Änderung anders nicht zu erreichen war.
Und hier kommen wir auch zum entscheidenden Punkt: Es muss eine seriöse Finanzierung gefunden werden. Eine solche gesamtgesellschaftliche Aufgabe darf nicht zu Lasten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler gehen. Weil für die fragliche Zeit vor 1992 bisher keine Beiträge gezahlt wurden, müsste also der allgemeine Zuschuss des Bundes an die Rentenversicherung entsprechend erhöht werden. Die Behauptung der Union, zusätzliche Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung für die Zeit vor 1992 seien kostenneutral über die Rentenversicherung zu finanzieren, ist schlicht falsch - das hat übrigens auch die Deutsche Rentenversicherung klar gestellt.
Die Rücklage der Rentenkasse ist dazu da, dass Renten auch dann ausgezahlt werden können, wenn die Beitragseinnahmen aufgrund schlechter Konjunktur sinken und nicht sofort eine Beitragssatzanhebung erfolgen muss. Das heißt im Umkehrschluss aber auch: Werden die Rücklagen aufgezehrt, würde dies sehr bald zu Beitragserhöhungen führen. Wenn die Union das jetzt ausschließt, ist das entweder unwahr oder naiv.
Ich hätte mir auch gewünscht, dass wir noch vor der Bundestagswahl eine politische Lösung hinbekommen. Die SPD hat der Koalition im Übrigen Gespräche über einen Renten-Konsens angeboten. Allerdings gibt es bisher keinen Gesetzentwurf der Bundesregierung - was auch daran liegen mag, dass selbst der Koalitionspartner FDP den Plan kritisiert, Leistungen, die nicht durch eingezahlte Rentenversicherungsbeiträge gedeckt sind, aus den Rücklagen der Rentenversicherung zu finanzieren.
Mit freundlichem Gruß
Uwe Beckmeyer
P.S.: Es tut mir leid, wenn Sie auf Ihre Schreiben an die SPD keine Antwort erhalten haben. Mein Vorschlag: Schicken Sie mir in der Zukunft eine Kopie oder geben Sie Ihren Brief direkt in einem meiner Büros ab (die Adressen finden Sie auf meiner Homepage: http://www.uwebeckmeyer.de ) ; ich leite sie dann gerne weiter.