Frage an Uwe Beckmeyer von Niklas B. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Beckmeyer,
ich beobachte zunehmend dass verkehrsunsichere Fahrräder im Straßenverkehr verwendet werden. Der Radverkehr soll in Deutschland ausgebaut werden, dieses dient dem Umweltschutz, der Straßenentlastung und der eigenen Gesundheit.
Gleichzeitig steigen damit die Unfälle mit Radfahrern, deshalb sollte auch auf die Verkehrssicherheit ein Augenmerk gelegt werden. Häufig sind solche Fahrräder unsicher, welche schon vom Kauf als "Nicht im Straßenverkehr zugelassen" verkauft werden.
Dieses betrifft insbesondere Rennräder und sogenannte BMX-Räder, welche insbesondere bei Jugendlichen immer beliebter werden. Solche Fahrräder werden in großer Zahl in Fahradgeschäften, Supermärkten und im Internet angeboten.
Nun mag sich jeder selbst ausmalen, wie viele die "Nicht im Straßenverkehr zugelassenen" Räder ausschließlich auf dem eigenen Grundstück von einigen hundert Quadratmetern benutzt. Ich denke mal 99,9% machen dieses nicht.
Deshalb meine 1. Frage an Sie: Weshalb werden solche Fahrräder die im Straßenverkehr gar nicht zugelassen sind überhaupt in regulären Geschäften und Supermärkten angeboten? Wäre nicht ein Gesetz sinnvoll, welches nur Räder zum Verkauf zulässt, welche auch im Straßenverkehr zugelassen sind? Werden Sie eine entsprechende Iniative starten?
2) In Wikipedia lese ich, dass eine Helmpflicht für Minderjährige Fahrradfahrer am 29.6.12 im Bundestag mehrheitlich befürwortet wurde. Ist ein entsprechendes Gesetz geplant? Wenn ja, wann tritt es in Kraft? Wie ist Ihre Meinung zu dem Thema?
Viele Grüße
Niklas Boll
Sehr geehrter Herr Boll,
haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen.
Erfreulicherweise sinkt die Zahl der Radfahrerinnen und Radfahrer, die im Straßenverkehr verunglücken, seit Jahren. Zugleich fühlen sich diejenigen, die mit dem Rad unterwegs sind, zunehmend unsicher; das zeigt der Fahrrad-Monitor 2011. Das ist ein Problem, und hier müssen wir handeln.
Eine zentrale Voraussetzung ist neben einem entsprechenden Ausbau der Infrastruktur und dem Befolgen der Verkehrsregeln sicherlich auch die Sicherheit bei Fahrrädern, die Sie ansprechen. Dazu gibt es in der Straßenverkehrsordnung Vorschriften, etwa hinsichtlich der Beleuchtung von Fahrzeugen im Straßenverkehr. Sie enthält aber auch Ausnahmen z.B. für Rennräder, sofern deren Gewicht nicht mehr als 11 Kilogramm beträgt. In unserer Regierungszeit sind wir hier bereits aktiv geworden und haben eine Fahrrad-Ausrüstungs-Verordnung vorgeschlagen, um für klarere Regeln zu sorgen. Der Verordnungsentwurf ist jedoch am Widerstand der Bundesländer gescheitert. Zur Frage der Helmpflicht: Es ist klar, dass der Helm insbesondere vor Kopfverletzungen schützt. Deshalb empfehlen wir auch allen, die mit dem Rad fahren, einen Helm zu tragen. In der von Ihnen erwähnten Sitzung des Verkehrsausschusses hat das Bundesministerium den Entwurf eines „Nationalen Radverkehrsplans 2020“ vorgestellt. Zwar will die Bundesregierung künftig für das Tragen eines Fahrradhelms werben; eine ausdrückliche Helmpflicht findet darin aber keine Erwähnung.
Wir haben die Bundesregierung im Übrigen schon im vergangenen Jahr aufgefordert, die Einführung einer Helmpflicht für Kinder unter 14 Jahren zu prüfen, die im Straßenverkehr besonders gefährdet sind. Dies ist im Parlament auf Widerstand vor allem beim kleinen Koalitionspartner FDP gestoßen. Wir werden uns gleichwohl weiter dafür einsetzen, sagen aber auch deutlich, dass eine bessere Verkehrsinfrastruktur mindestens ebenso entscheidend ist, um die Zahl der Fahrradunfälle mit schwerwiegenden Folgen weiter zu senken, z.B. durch Radspuren auf großen Straßen oder reduzierte Geschwindigkeit in Ortschaften.
Mit freundlichem Gruß
Uwe Beckmeyer