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Frage von Reinhard T. •

Frage an Uwe Beckmeyer von Reinhard T. bezüglich Verkehr

Hallo Herr Beckmeyer.

Ich habe eine Frage zur Kostenübernahme von Arbeiten von Bundeswasserstraßen. Von einem Weserlotsen habe ich am Wochhenende gehört, dass bei Bundeswasserstraßen die Baggerarbeiten die Kosten vom Bund übernommen werden. Gleichzeitig las ich in der Zeitung, dass die Kosten für die geplante Elbevertiefung 2/3 der Bund und ein Drittel Hamburg für die entstehenden Kosten aufkommen. Meine Frage lautet nun,trifft das zu, oder übernimmt der Bund die vollen Kosten wie der Lotse sagte.

mfG ihr Reinhard Tümmel

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Tümmel,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Es ist richtig, dass der Bund laut Bundeswasserstraßengesetz für die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen und den Betrieb der bundeseigenen Schifffahrtsanlagen zuständig ist. Allerdings können diese Aufgaben im Einzelfall Dritten zur Ausführung übertragen werden. So ist es auch in diesem Fall.

Die Elbe ist eine Bundeswasserstraße, für die folglich der Bund zuständig ist. Auf dem Hamburger Staatsgebiet wurde die Verwaltung der Elbe und damit auch ihr Ausbau allerdings bereits in den 1920er Jahren der Freien und Hansestadt Hamburg übertragen; man spricht von einer sog. Delegationsstrecke. Bauträger der jetzt geplanten Fahrrinnenanpassung sind daher die Freie und Hansestadt Hamburg und die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Bund und Land teilen sich daher auch die Kosten im Verhältnis zwei Drittel zu einem Drittel.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Beckmeyer