Frage an Uwe Beckmeyer von Heide W. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Beckmeyer,
leider bekommen wir bei Anfragen zum Baustopp der B 50/Hochmoselübergang an Bundesminister Dr. Ramsauer immer wieder Antworten von Mitarbeitern seines Ministeriums, die uns einfach nur die Sach- und Rechtslage erläutern, obwohl wir die zur Genüge kennen. Uns geht es um eine POLITISCHE Entscheidung. Und über eine solche muss bei Bedarf jederzeit neu nachgedacht werden können.
Daher auch an Sie als Mitglied des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - mit der Bitte, auch Ihre Fraktionkollegen zu beteiligen - die Frage:
Muss das objektiv in dieser Gestalt nicht notwendige Projekt trotzdem ausgeführt werden, nur weil es nach jahrzehntelangem Streit juristisch formal abgesegnet wurde?
Spielt es keine Rolle, dass tatsächlich die ursprünglichen Gründe für diesen mehr als 40 Jahre alten Straßenbau-Plan nicht mehr existieren?
Eine "Aufmarschtrasse" für die NATO ist obsolet geworden, weil der kalte Krieg Gott sei Dank lange vorbei ist.
Eine Verbindung von den belgischen Häfen ins Rhein-Main-Gebiet gibt es inzwischen (A 61 und Autobahnverbindung über Kaiserslautern) mehrfach und besser.
Von einer Verbesserung des regionalen Verkehrs kann keine Rede sein, das kann eine Trasse, die nur an einer recht abgelegenen Stelle ans Moseltal angebunden ist, gar nicht leisten. Vorteile haben nur ganz wenige, was den Kostenaufwand in keiner Weise rechtfertigt.
Aber sehr viele Menschen haben große Nachteile:
Vor allem der Tourismus – nach Aussagen selbst des ehemaligen rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministers Bauckhage DAS wirtschaftliche Standbein der Region – erhielte mit der optischen Verschandelung des Moseltals und der Zerstörung eines ganz wichtigen Wander- und Naherholungsgebietes innerhalb der landschaftlich wunderschönen Moselschleife zwischen Bernkastel-Kues und Traben-Trarbach einen nicht wieder gut zu machenden Dämpfer.
270 Mio. und mehr für diesen Unsinn sollten uns erspart bleiben. Werden Sie uns unterstützen?
Danke und beste Grüße
Sehr geehrte Frau Weidemann,
haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben.
Die Entscheidung über dieses Bauprojektes liegt bei der Landesregierung. Sie hat sich - unter Abwägung aller baulichen, wirtschaftlichen und umweltpolitischen Aspekte - für den Weiterbau der B 50 neu entschieden, da sie in der Fernstraßenverbindung einen Schlüsselfaktor für die strukturelle Entwicklung der Region und die bessere Anbindung des ganzen Landes sieht.
Selbstverständlich müssen bei der Planung des Bauvorhabens die Interessen und Bedenken der Anwohnerinnen und Anwohner, die Sie schildern, unbedingt Gehör finden. Dafür gibt es ein rechtlich genau geregeltes Verfahren, das Planfeststellungsverfahren. Alle Für und Wider des Bauvorhabens müssen dabei offen und transparent überprüft und diskutiert werden. Im Rahmen der Öffentlichen Auslegung können Betroffene Einwendungen einreichen, die im weiteren Verlauf von den zuständigen Stellen auch berücksichtigt werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Beckmeyer