Frage an Uwe Beckmeyer von Tobias S. bezüglich Verkehr
Hallo,
Wie ich in den Nachrichten erfahren habe, soll bald darüber entschieden werden, ob das Alter für den Erwerb eines Mopedführerscheins von 16 auf 15 Jahre herabgesetzt werden soll. Soweit ich weiß, wurde in der EU-Richtlinie zu den Führerscheinklassen beschlossen, dass die Klasse B (normaler Pkw-Führerschein) die Klasse A1 mit einschließt, die Umsetzung wurde jedoch von Deutschland so nicht vorgenommen.
Dadurch wird die Situation unlogisch: 15-Jährige, die bisher nur eine Mofa-"Prüfbescheinigung" bekamen, dürfen ein Moped bis zu 80 km/h fahren, aber über 18-Jährige, die einen Autoführerschein haben, müssen diesen "kleineren" Führerschein noch zusätzlich machen. Es wäre doch nur konsequent, dass die Klasse B die Klasse A1 einschließt, wie es ja in anderen Staaten auch gehandhabt wird.
Warum ist diese Regelung bisher nicht eingeführt worden und wie stehen Sie dazu?
Mit freundlichem Gruß,
Sehr geehrter Herr Schulz,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Sie beziehen sich auf den Beschluss der Koalitionsfraktionen, das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse AM auf 15 Jahre zu senken. Nach dem Willen von Schwarz-Gelb sollen künftig bereits 15-jährige Jugendliche die Möglichkeit erhalten, zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds), Quads oder vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h zu fahren. Wir als SPD haben gegen eine Herabsetzung des Mindestalters votiert, und zwar aus guten Gründen:
Verkehrsexperten haben festgestellt, dass die Altersklasse zwischen 14 und 16 Jahren geprägt ist von hoher Risikobereitschaft, Selbstüberschätzung und vor allem mangelnder Erfahrung. Die Folge: eine erhöhte Unfallhäufigkeit - meist aufgrund von überhöhter Geschwindigkeit. Das Beispiel Österreich zeigt das: Dort steigen die Unfallzahlen der 15-jährigen Mopedfahrer kontinuierlich. Und auch die Bundesanstalt für Straßenwesen hat als Ergebnis einer Studie empfohlen, das Mindestalter für den Zugang zur neuen Führerscheinklasse AM nicht abzusenken.
Wir bedauern es sehr, dass CDU, CSU und FDP im Verkehrsausschuss wider alle Vernunft für eine Absenkung des Mindestalters gestimmt haben. Inzwischen musste jedoch auch Bundesminister Peter Ramsauer die schwer wiegenden Sicherheitsbedenken anerkennen. Er hat angekündigt, die geplante Altersabsenkung beim Erwerb eines Moped-Führerscheins zu überprüfen.
Bei der Klasse A 1, die Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) umfasst, gilt für 16- und 17-Jährige eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h. In der Tat sieht die EU-Führerscheinrichtlinie - wie Sie es schildern - eine Öffnungsklausel vor, die den Mitgliedstaaten die Einbeziehung der Klasse A 1 in die Klasse B ermöglicht. Deutschland hat jedoch bisher aus Gründen der Verkehrssicherheit darauf verzichtet, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen: Ein Motorrad auf zwei Rädern fährt sich anders als ein Pkw auf vier Rädern, selbst wenn es sich um ein leichtes Motorrad handelt. Ein Pkw-Fahrer, der noch nie Motorrad gefahren ist, muss erst ein Gefühl für die Maschine entwickeln. Ein unsicherer Verkehrsteilnehmer aber wird schnell zu einem Verkehrshindernis und stellt eine Gefahr für sich und andere dar.
Die Einführung einer eigenen Führerscheinklasse für Leichtkrafträder und der stufenweise Zugang zu Zweirädern mit höherer Motorleistung trägt daher aus unserer Sicht zu mehr Verkehrssicherheit auf unseren Straßen bei. Bisher gibt es keine Überlegungen seitens der Fraktionen im Bundestag, sich für einen Einschluss der Fahrberechtigung A 1 in den Pkw-Führerschein einzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Beckmeyer