Frage an Uwe Beckmeyer von Dirk E. bezüglich Verkehr
Stationspreissystem der DB AG
Guten Tag, Herr Beckmeyer
Teilen Sie die Kritik „BAG-SPNV“ an den Stationspreisen der DB AG?
Über eine Antwort würde ich mich freuen
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Elmer
Sehr geehrter Herr Elmer,
vielen Dank für Ihre Frage.
Es gehört zu den Aufgaben der Bundesnetzagentur, die Entgeltgrundsätze und Entgelthöhen auf ihre Übereinstimmung mit den Vorschriften des Eisenbahnrechts zu überwachen.
Zur Frage der Kostentransparenz bei den Stationspreisen der DB Station & Service AG hat die Bundesnetzagentur im Dezember eine klare Entscheidung getroffen, deren Grundlage das im Eisenbahnrecht verankerte Diskriminierungsverbot ist. „Soweit preisliche Differenzierungen vorgenommen werden, bedürfen diese einer sachlichen Rechtfertigung“, heißt es dazu in der Begründung der Bundesnetzagentur. Im Klartext: Das Unternehmen muss nachweisen, ob die Preise den tatsächlichen Kosten entsprechen.
Die Prüfung der Bundesnetzagentur hat ergeben, dass die Methoden des Unternehmens zur Herleitung der verschiedenen Entgeltkomponenten des Stationspreissystems intransparent sind. Das Unternehmen ist nun aufgefordert, diskriminierungsfreie Entgelte zu erarbeiten und der Bundesnetzagentur zur Prüfung vorzulegen. Die neuen Entgelte sollen ab dem 1. Mai 2010 gelten. Die DB Station & Service hat rechtlichen Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht Köln beantragt.
Unser unverändertes politisches Ziel ist es, den Anteil der Schiene am Verkehrsmarkt zu steigern. Dazu trägt auch der Wettbewerb im Schienenverkehr bei; die Entscheidung der Bundesnetzagentur begrüßen wir daher.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Beckmeyer