Frage an Uwe Beckmeyer von Bettina K. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Beckmeyer,
ich bin Schülerin und lebe in einer Hartz IV Familie. Meine Eltern haben Ihren Arbeitsplatz verloren und bekommen trotz starker Bemühungen keinen neuen. Doch darum geht es nicht. Wir können von den Zuschüssen des Staates akzeptabel, wenn auch nicht gut leben.
In den Schulferien und an den Wochenenden würde ich gerne kellnern oder einem anderen Job nachgehen um mir das zu erarbeiten, was mir meine Eltern leider nicht ermöglichen können. Viele meiner Mitschüler gehen einem solchen Minijob nach und können das dort verdiente Geld für Ihre Bedürfnisse, Kino, schöne Kleidung oder Ähnliches, verwenden.
Wenn ich einem solchen Minijob nachgehen würde, dürfte ich nur 160 Euro davon behalten, der Rest würde dem Hartz IV Satz angerechnet werden, da ich dann Hauptverdiener wäre.
Dies ist in meinen Augen unfair und nimmt einem den Mut aus der Hartz IV Gesellschaft zu entfliehen.
Warum hat Ihre Partei einen Vorstoß zur Änderung dieser Situation im Mai in der Bürgerschaft abgelehnt? Wir können Sie noch behaupten sie würden soziale, faire Politik auch für die machen, die nicht zur Bildungselite gehören?
Sehr geehrte Frau Kramer,
haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben.
Das Gesetz zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) sieht vor, dass junge Menschen unter 25 Jahren zur Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern gerechnet werden. Daher wird auch ihr Einkommen, das über die anrechnungsfreien Beträge hinausgeht, angerechnet.
Ich verstehe, dass Sie Ihre Familie in dieser schwierigen Lage unterstützen wollen und finde das sehr gut. Ich meine aber, es kann nicht der richtige Ansatz sein, über einen Hinzuverdienst von Kindern und Jugendlichen die Lebenssituation der Hilfeempfänger und ihrer Familien zu verbessern.
Wir wollen Familien zuallererst dabei helfen, aus dem SGB-II-Bezug herauszukommen. Dazu bedarf es eines Bündels von Maßnahmen. Unser Regierungsprogramm enthält viele Ansätze, die dazu beitragen, diesem Ziel näher zu kommen. Dazu gehört für mich vor allem eine bessere Arbeitsvermittlung. Wer arbeitslos wird, muss wissen, dass ihm oder ihr die bestmögliche Betreuung und Vermittlung offensteht. Außerdem werden wir den Kommunal-Kombi für Regionen mit besonders verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit weiter ausbauen - ein Programm, von dem Bremen und Bremerhaven bereits jetzt profitieren. Auch die JobPerspektive wollen wir weiterentwickeln.
Zudem werden wir weiter dafür kämpfen, den Mindestlohn auf weitere Branchen auszuweiten. Wir wollen dem Lohndumping ein Ende bereiten; denn es führt dazu, dass heute viele Menschen zusätzlich zur Erwerbsarbeit aufstockendes Arbeitslosengeld II beziehen müssen, um über die Runden zu kommen.
Außerdem hat die SPD in Bremen Bundesratsinitiativen des Bremer Senats unterstützt, die zum Ziel haben, die staatliche Hilfe für Familien mit Bezug von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe neu zu berechnen. Bei einer Neubemessung sollen die speziellen Bedarfe von Kindern als Grundlage dienen. Außerdem soll geprüft werden, in welchen Bereichen Sachleistungen besser als Geldleistungen geeignet sind, eine chancengerechte Teilhabe von Kindern am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten. Zudem setzt sich die SPD dafür ein, den Zeitraum der turnusmäßigen Überprüfung der Eckregelsätze für Erwachsene zu verkürzen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestärkt mich darin, dass dieser Weg richtig ist.
Bereits jetzt konnte erreicht werden, dass der Regelsatz für Kinder von sechs bis 13 Jahre seit dem 1. Juli von bisher 60 auf 70 Prozent steigen wird. Zudem erhalten seit dem 1. August Eltern mit Kindern in Klasse 1 bis 10 einen Betrag von 100 Euro pro Kind und Schuljahr ausgezahlt.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Beckmeyer