Frage an Uwe Beckmeyer von Sebastian B. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Beckmeyer,
ich habe als passionierter "Gamer" in den letzten Jahren die gerade nach Gewalttaten von Jugendlichen immer wieder auftretenden Ausbrüche von Politikern gegenüber sog. "Killerspielen" oder Computerspielen allgemein mit Sorge verfolgt.
Welche Position vertreten Sie gegenüber dem Medium Computerspiel?
Was sagen Sie zu dem Vorwurf, die Angriffe auf Games ließen sich wissenschaftlich nicht vertreten und würden ein aufkommendes Medium diskreditieren?
Wie stehen Sie auf der anderen Seite zum Gewaltgehalt mancher Spiele?
Was sagen zur oft grob fehlerhaften Berichterstattung der Medien?
Danke im Voraus, Sebastian Boecker
Sehr geehrter Herr Boecker,
ein wirksamer Jugendmedienschutz ist und bleibt ein zentrales Ziel unserer Jugend- und Medienpolitik. Wir haben in der Vergangenheit wiederholt politische Debatten über Computerspiele geführt. Anlass waren dabei immer wieder Amokläufe von jungen Menschen, die vielfältige Diskussionen ausgelöst haben.
Uns geht es dabei um mehrere Fragen: um das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen, ihre notwendige Anerkennung und Förderung gerade in der Schule, um Prävention mit Blick auf Jugendgewalt, um die Verantwortung von Eltern und Pädagogen und eben um Fragen der Medienkompetenz und des Jugendmedienschutzes.
Die mancherorts geführte Debatte bezüglich noch weiter gehender Regelungen bei besonders gewalthaltigen Computerspielen greift aus meiner Sicht zu kurz. Denn gewaltverherrlichende Computerspiele fallen bereits heute unter das Verbot von § 131 des Strafgesetzbuches; für unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Computerspiele existiert ein absolutes Verbreitungsverbot (§ 18 Jugendschutzgesetz). Zudem haben wir im vergangenen Jahr das Jugendschutzrecht novelliert. Seither ist der Katalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien, die indiziert sind, im Hinblick auf Gewaltdarstellungen erweitert. Dies sind nur zwei von mehreren Maßnahmen, die wir ergriffen haben.
Was Ihre Frage nach einer wissenschaftlichen Bewertung eines Verbotes betrifft, möchte ich auf die Evaluation des Jugendmedienschutzes durch das Hans-Bredow-Institut hinweisen, die auch die Grundlage für die Novellierung des Jugendschutzrechtes im vergangenen Jahr bildete. Sie hat deutlich gemacht, dass zusätzliche Verschärfungen und gesetzliche Verbote, beispielsweise durch eine Erweiterung des Paragraf 131 StGB zur Gewaltverherrlichung, nicht nur unnötig sind, sondern auch wirkungslos wären.
Wir wollen also keine weitere Verbotsdiskussion, sondern ganz konkret die Medienkompetenz in Familien, aber auch in Kindergärten, Schule und Jugendarbeit stärken. Wir werden aber in der nächsten Wahlperiode auch prüfen, ob die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) und die sog. Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) künftig enger zusammenarbeiten können, um die Indizierungsstandards zu wahren. Übrigens: Viele Spielerinnen und Spieler setzen sich unter anderem mit der Aktion „Ich wähle keine Spielekiller“ ebenfalls für eine solche differenzierte Diskussion ein.
Zu einer - wie Sie schreiben - „fehlerhaften“ Berichterstattung von Medien kann ich pauschal nichts sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Beckmeyer