Frage an Uwe Beckmeyer von Peter M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Beckmeyer,
mit Interesse habe ich Ihre Antworten zum Thema Sperrung von Internetseiten gelesen.
Als ausgewiesener IT-Experte u.a. für Netzwerksysteme, möchte ich Ihnen darlegen, dass die Sperren absolut wirkungslos und somit unsinnig sind.
Kinderpornographie wird - entgegen der Annahme der meisten Technikfernen - nicht auf "Seiten" getauscht, für die man eine Adresse benötigt.
Vielmehr werden Programme benutzt, die unabhängig davon ein "Netz im Netz" bilden und von einer solchen Sperre nicht berührt werden.
Sie kann den Zweck, dem sie dienen soll nicht erfüllen! Es ist so, als würden Sie alle Zeitungen zuvor gegenlesen lassen und bestimmte Artikel verstecken, obwohl es Ihnen eigentlich um gefährliche / illegale Briefpost geht. Sie fischen im falschen Teich, das ist mathematisch beweisbar und ein Faktum.
Hingegen ist das, was mit den Internetseiten ("Zeitungen") gemacht wird, exakt das, wodurch der Begriff "Zensur" definiert ist! Die von Ihnen angesprochenen Änderungen am Gesetz ändern nichts daran.
Es ist keine Schande, das nicht zu wissen, aber es wäre die Pflicht eines Entscheidungsträgers gewesen, sich zuvor über den Gegenstand der Entscheidung zu informieren. Daher stelle ich Ihnen die Frage, wieso Sie dies nicht getan haben, bzw. dort wo tatsächlich Rat von Verständigen eingeholt wurde, dieser schlichtweg ignoriert wurde?
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Peter Müller
Sehr geehrter Herr Dr. Müller,
ich finde es gut, dass eine intensive Diskussion über den Umgang mit Kinderpornographie und dem freien Internet begonnen hat. Wir alle sind gut beraten, diese Debatte sehr sensibel zu führen.
Wir wissen, dass viele Menschen, die sich täglich im Internet bewegen, mit diesem Gesetz Sorgen verbinden. Es geht hierbei aber eben nicht um eine Internetzensur. Es geht darum, gegen kriminelle Handlungen und Inhalte vorzugehen. Die Freiheit des Einzelnen muss hier ihre Grenze haben.
Wir als SPD-Fraktion haben durchgesetzt, dass es zum Gesetzentwurf eine Anhörung im Deutschen Bundestag gab. Damit konnten wir auch die aufgeworfenen Kritikpunkte erörtern und angemessen einbeziehen. Die überwiegende Mehrheit der geladenen Sachverständigen war sich in den folgenden Punkten weitgehend einig:
Erstens: Der wirksame Kampf gegen Kinderpornographie erfordert eine Vielzahl von Maßnahmen. Fast alle meinten, in diesem Rahmen könne die Sperrung von kinderpornographischen Internetseiten unter bestimmten Voraussetzungen eine sinnvolle Maßnahme sein.
Zweitens: Die Sperre könne umgangen werden, deshalb sei es richtig, dass der Gesetzentwurf lediglich von einer Erschwerung spricht.
Drittens: Keiner der geladenen Sachverständigen vertrat die Auffassung, dass prinzipielle Gründe von vornherein gegen Internetsperren gegen Kinderpornographie sprechen.
Viertens: Entscheidend sei aber, dass der Gesetzentwurf bezüglich der Rechtstaatlichkeit des Vorhabens und der Effektivität der Sperrungen von kinderpornographischen Inhalten auf ausländischen Servern noch erheblich überarbeitet werden muss.
Wir haben diese Punkte aufgegriffen und im weiteren parlamentarischen Verfahren erreicht, dass der inzwischen vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetzentwurf in datenschutzrechtlicher und verfahrensrechtlicher Hinsicht verbessert wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Beckmeyer