Frage an Uwe Beckmeyer von Mirko H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Beckmeyer,
Auch ich beziehe mich auf ihre Zustimmung des Zugangserschwerungsgesetzes vom 18.06.2009 und würde diesbezüglich gerne von ihnen wissen wie sie zu den Forderungen ihres Parteikollegen Dieter Wiefelspütz stehen, eine Erweiterung der Sperren auch für andere "unliebsame" Inhalte ( u.a "Killerspiele") anzuwenden wie sie bereits auf der Homepage der Süddeutschen zu lesen waren und in breiter Front derzeit durch das Internet kursieren.
Einer weiteren Verschärfung so genannter "Killerspiele" für Minderjährige würde ich unterstützen, jedoch halte ich eine Sperrung und ein generelles Verbot solcher Spiele für sehr fragwürdig, da hierunter auch unbescholtene, mündige Bürger diskriminiert und auch bevormundet werden würden. Zudem denke ich, dass es vielmehr ein gesellschaftliches Problem ist, gerade bei den schrecklichen Amokläufen aus der Vergangenheit. Es ist wohl richtig, dass die Täter auch immer einen Zusammenhang mit "Killerspielen" hatten, jedoch waren sie gesellschaftlich meist auch isoliert und wurden fahrlässig sich selbst überlassen, in der Schule waren sie meist auch Außenseiter. Wie sehen sie dort die genauen Ursachen für solche Taten wo ein Effekt von solchen Spielen auf solch ein Handeln im realen Leben bislang noch in keinster Weise nachgewiesen werden konnte?
Ich hatte bislang immer gedacht und gehofft die SPD stünde für Bürgerrechte und habe mich als Jungwähler immer bei den Wahlen für ihre Partei ausgesprochen. Die aktuellen polemisch und populistisch geführten Diskussionen gerade aus ihrer Partei betrüben mich jedoch in tiefstem Maße.
Mit freundlichen Grüßen
Mirko Hanker
Sehr geehrter Herr Hanker,
vielen Dank für Ihr eMail.
Mich hat in den vergangenen Wochen viel Post gerade von jungen Menschen aus Bremen und Bremerhaven erreicht, die auf die aktuelle Debatte um den Umgang mit gewaltverherrlichenden Medien reagiert haben. Ich finde es gut, dass Sie mich direkt ansprechen, denn die Diskussion ist in den vergangenen Wochen zuweilen etwas polemisch verlaufen. Das wird diesem wichtigen Thema nicht gerecht.
Ich teile Ihre Auffassung, dass die mancherorts geführte Debatte bezüglich noch weitergehender Regelungen bei besonders gewalthaltigen Computerspielen problematisch ist. Und zwar deshalb, weil sie zu kurz greift.
Gewaltverherrlichende Computerspiele fallen bereits heute unter das Verbot des § 131 des Strafgesetzbuches (StGB). Im Jahr 2003 wurde der Tatbestand des § 131 Abs. 1 StGB übrigens auf die Darstellung von Gewalttätigkeiten gegen menschenähnliche Wesen erweitert und damit das Strafrecht an dieser Stelle auch in Bezug auf Computerspiele und die dort typischen Simulationen ergänzt. Die geltende Rechtslage sollte in der aktuellen Verbotsdiskussion nicht außer Acht gelassen werden.
Im Übrigen meine ich, dass im Vordergrund der Bemühungen die Frage stehen sollte, wie wir die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen weiter stärken. Hier scheint mir der Schlüssel in den Familien, aber auch in Kindergärten, Schulen und in der Jugendarbeit zu liegen. Darin bin ich mir mit den Innen-, Familie- und Medienexperten einig.
Das heißt aber nicht, dass wir vor den bestehenden Problemen die Augen verschließen. So werden wir in der nächsten Wahlperiode prüfen, ob die Bundesprüfstelle und die sog. Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) künftig enger zusammenarbeiten können, um die Indizierungsstandards zu wahren.
Seien Sie gewiss, die SPD-Bundestagsfraktion wird auch weiterhin mit großem Engagement Bürgerrechte schützen und wahren. Insofern sind Sie als Wähler auf der richtigen Seite.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Beckmeyer