Frage an Uwe Beckmeyer von David S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Beckmeyer,
ich weiß, dass sehr viele Personen nach den geplanten Kinderpornosperren fragen, aber nun ist der Gesetzentwurf durch den Ausschuss und ist dort fast einhellig kritisiert worden (das BKA sollte man rausnehmen, da es befangen ist).
Die Hauptkritikpunkte liegen darin, dass es Sperrlisten geben soll, die allein (!) das BKA entwirft und die keiner Kontrolle unterliegen sollen. Dies eröffnet dem Missbrauch und der Zensur Tür und Tor, da ja niemand etwas davon erfahren würde.
Dazu kommt, dass die Daten derer, die auf so eine Stoppseite gelangen, gespeichert und an das BKA weitergegeben werden können. Da man im Internet aber nie weiß, was sich hinter einem Link verbirgt, könnten Unschuldige Ermittlungsverfahren ausgesetzt werden, die demjenigen erheblichen gesellschaftlichen Schaden zufügen.
Abgesehen davon, dass die Sperren von fast allen Experten als absolut ungeeignet angesehen werden, die Kinderpornographie auch nur im geringsten einzudämmen. Ich möchte hier noch betonen, das sich absolut gegen Kinderpornographie und nur die Art der Herangehensweise missbillige.
Nun möchte ich eine Frage stellen, die mir sehr wichtig ist. Wie stehen Sie zu dem Gesetzesvorhaben und vor allem zu den Kritikpunkten. Mir ist die Frage wichtig, weil ich davon unter anderem auch mein Stimmverhalten bei der Bundestagswahl abhängig machen möchte.
Noch eine Bitte: Antworten, die mir sagen, dass das Gesetz zwar kommen wird, aber damit keine Grundrechtsgefährdung einhergeht, wie ich sie auf abgeordnetenwatch.de jetzt öfter gelesen habe, sind nicht hilfreich. Die Politiker bitten zwar immer um Vertrauen, aber genau dass kann in Grundrechtsfragen nicht der Punkt sein. Grundrechte sind ja eben dazu da, dass man als Bürger darauf pochen kann.
Nur in einem solchen Fall sind diese nämlich etwas wert. Es muss also jede Möglichkeit ausgeschlossen werden, dass Grundrechte eingeschränkt werden könnten, da sie nur dann die Freiheit wirklich garantieren.
Freundliche Grüßen
David Stange
Sehr geehrter Herr Stange,
auf Drängen der SPD-Bundestagsfraktion hat Ende Mai eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages zu diesem Gesetzentwurf stattgefunden.
Die Expertenanhörung hat aus unserer Sicht erneut gezeigt, dass es in wesentlichen Punkten Nachbesserungsbedarf gibt. Mein Fraktionskollege Martin Dörmann hat in einer Pressemitteilung vom 28. Mai 2009 zu den Änderungsforderungen Stellung genommen. Gerne möchte ich daraus zitieren:
„1. Verankerung des Subsidiaritätsprinzips:
Das BKA soll bei Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten verpflichtet werden, zunächst die Host-Provider zu kontaktieren, damit die Seiten gelöscht werden. Erst wenn das erfolglos bleibt, soll die Seite auf die Sperrliste gesetzt werden dürfen.
2. Richterliche Überprüfung
Betroffene Seiten-Anbieter und Host-Provider sollen eine Benachrichtigung und eine Widerspruchsmöglichkeit gegen die Aufnahme auf die Sperrliste erhalten. Im Fall des Widerspruchs soll eine richterliche Kontrolle stattfinden, sofern das BKA die Sperrung fortführen will.
3. Datenschutz:
Da das Gesetz der Prävention dient, sollen Daten, die bei der Sperrung und der einzurichtenden Stoppseite anfallen, nicht zum Zwecke der Strafverfolgung genutzt werden dürfen. Seitens des BKA wurde in der Anhörung bestätigt, dass die anfallenden Daten nicht benötigt werden.
4. Spezialgesetzliche Regelung:
Zur eindeutigen Klarstellung, dass nur eine Sperrung von Internet-Seiten mit Kinderpornografie beabsichtigt ist, nicht jedoch von anderen Inhalten, fordern wir ein Spezialgesetz statt der bislang vorgesehenen Regelung im Telemediengesetz. Dies würde auch der systematischen Klarheit dienen. Wir haben unsere Forderungen inzwischen an die Unionsfraktion herangetragen und werden in den weiteren Verhandlungen auf deren Umsetzung drängen.“
Dieser Haltung stimme ich ausdrücklich zu.
Freundliche Grüße
Uwe Beckmeyer