Frage an Uwe Barth von wolfgang w. bezüglich Recht
sehr geehrter herr barth,
wie ist ihre persönliche meinung und die der FDP über eine Opferrente für ehemalige häftlinge des sed-regimes.
wie weit ist die gesetzesvorlage gediehen und wann ist mit einer verabschiedung zu rechnen?
Den ehemaligen Häftlingen des SED-Regimes ist Unrecht und Leid widerfahren. Ein Leid, dass man sicherlich in Geld nicht aufwiegen kann. Wir können aber die finanziellen Nachteile, die dadurch entstanden sind, dass die Opfer keinen Beruf ausüben und damit auch kein Geld verdienen konnten, durch eine angemessene Rente zumindest lindern. Die FDP hat sich dieser Problematik bereits in der 15. Wahlperiode angenommen und dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vorsah, den Opfern der SED-Diktatur eine monatliche Rente in Höhe von 500 Euro auszuzahlen. Leider wurde der Gesetzentwurf von der damaligen Regierungskoalition aus SPD und Grünen abgelehnt.
In der laufenden Wahlperiode hat die FDP zum selben Thema eine kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, um deren Position auszuloten. In der vergangenen Woche hat nun die Koalition beschlossen, unter bestimmten Voraussetzungen eine Opferpension von 250 Euro zu gewähren. Die Opferrente soll allerdings nur gewährt werden, wenn eine besondere Bedürftigkeit festgestellt werden kann und der Betroffene mindestens sechs Monate inhaftiert war.
Die FDP-Bundestagsfraktion wird die neuen Vorschläge der Koalition unter Einbeziehung der Interessen der Opfer sorgfältig prüfen und danach entscheiden, wie weiter vorzugehen ist.