Frage an Uwe Barth von Christian E. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Barth,
auf der Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und –senatoren der Länder vom 24. November 2000 in Bonn, wurden die Reform des kommunalen Haushaltsrechts und die Eckpunkte für ein kommunales Haushalts- und Rechnungssystem auf der Grundlage der Doppik beschlossen.
Das Bundesland Thüringen verfügt seit Oktober 2003 über den Studiengang "Öffentliche Betriebswirtschaft/Public Management" an der Fachhochschule Nordhausen. Damit hat es in Deutschland eine Vorreiterrolle zum Thema Doppik eingenommen.
Doch leider endet hier der Reformwille. Bis zum heutigen Tag hat sich das Bundesland Thüringen nicht entschieden, welche Buchführungsmethoden angewandt werden sollen, erweiterten Kameralistik oder die Doppik.
Die Umstellung soll laut Beschluss der ständigen Innenministerkonferenz der Länder vom 21. November 2003 bis spätestens 2011 abgeschlossen sein.
Wir Studenten des ersten Jahrgangs, werden im Februar 2007 das Studium abschließen. Die wenigsten Absolventen werden wohl in Thüringen bleiben können, da das Land Thüringen keine Stellen frei hat.
Damit lässt Thüringen die ersten Absolventen dieses innovativen Studiengangs ziehen und zwar in die Bundesländer, die den Bedarf an ausgebildeten Fachkräften selbst nicht decken können.
Wie viele je nach Thüringen zurückkehren werden, ist fraglich.
Meine Frage an Sie, wann plant das Land Thüringen eine verlässliche Aussage zur Umstellung auf die Doppik bzw. erweiterte Kameralistik und wenn das geschehen ist, werden dann Stellen neu zu besetzen sein?
Mit freundlichen Grüßen
Christian Engelke
Sehr geehrter Herr Engelke,
für Ihre Frage zum neuen kommunalen Finanzwesen im Freistaat Thüringen danke ich Ihnen.
Die Lenkungsgruppe des Landesprojektes "Neues Kommunales Finanzwesen (NKF)", welche durch den Thüringischen Landkreistag, den Freistaat Thüringen und den Gemeinde- und Städtebund initiiert wurde, hat die erarbeiteten Entwürfe für das Gesetz für die Gemeindewirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung (Gesetz über die kommunale Doppik – ThürGemHV-Doppik) und die Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (ThürGemHV-Doppik) dem Thüringischen Innenministerium Anfang 2007 vorgelegt.
Demnach geht man davon aus, dass ab dem 1. Januar 2009 ein zeitlich unbefristetes Optionsmodell gelten soll und Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände und Verwaltungsgemeinschaften auf die doppelte Buchführung für Gemeinden nach den Regelungen des Neuen Kommunalen Finanzwesens umstellen können.
Die Umstellung wurde bis jetzt noch nicht vom Landtag beschlossen, nach Expertenaussagen wird dies vermutlich Ende des Jahres oder Anfang des nächsten Jahres geschehen.
Für Ihren Wunsch auf eine Anstellung im Freistaat Thüringen habe ich großes Verständnis.
Durch den eingeschlagenen Sonderweg des Optionsmodells und der Einbeziehung von Experten schon bei der Entwicklung des Reformprojektes besteht in der Tat die Gefahr, dass Thüringen seine hoch qualifizierten und motivierten Studienabgänger an andere Bundesländer verliert. Dies ist für mich ein unhaltbarer Zustand. Da die FDP derzeit nicht im Landtag vertreten ist, kann ich auf parlamentarischer Ebene bedauerlicherweise nicht vor 2009 in Ihrem Sinne tätig werden. Als Abgeordneter des Deutschen Bundestages habe ich keine Möglichkeit, auf die entsprechenden Entscheidungen einzuwirken.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Barth