Frage an Uwe Barth von Lehr B. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Barth,
ich habe mit Freude erfahren, dass Sie sich mit Ihrer Fraktion für eine Ausnahmeregelung einsetzen nach der Hilfskräfte Einsatzfahrzeuge zwischen 3,5T und 4,25T mit dem Führerschein der Klasse B fahren sollen.
Meine Frage ist rein technischer Art: Wie lange braucht ein derartiger Antrag im gewohnten parlamentarischen Verfahren bis Ich als Angehöriger der FFW Jena tatäschlich den FüKW mit ca. 3,8T zul.Ges.Gew. steuern darf?
Sehr geehrter Herr Berengar,
Um Ihrem Anliegen zum Durchbruch zu verhelfen, sind grundsätzlich drei unterschiedliche Hürden zu nehmen:
1.Verabschiedung des Gesetzesentwurfs der BReg (16/13108). Dieser befindet sich zur Abstimmung auf der Tagesordnung des Bundesrates am 10.07., nachdem er vom Bundestag in 2. und 3. Lesung am vergangenen Freitag gebilligt wurde. Allerdings zeichnet sich die Anrufung des Vermittlungsausschusses ab, was den Prozess verzögern dürfte.
2. Unabhängig von der erfolgreichen Verabschiedung des Gesetzesentwurfs ist es zusätzlich nötig, die Fahrerlaubnis-Verordnung zu ändern. Diese Entscheidung ist bereits von vornherein erst auf die September-Sitzung des Bundesrats am 18.09. terminiert worden.
3. Selbst wenn dies geschehen ist, steht noch nicht fest, dass dadurch dem Anliegen bereits gedient ist. Es handelt sich bei der unter 2. angesprochenen Verordnung um eine Ermächtigungsbestimmung für die Länder. Das bedeutet, dass es den Ländern freisteht, ob sie von ihrem Recht Gebrauch machen und eine Ausnahmegenehmigung für ihre Rettungsdienste erlassen.
Wie Sie sehen, kann man über die Dauer in dieser speziellen Frage keine seriösen Angaben machen. Zumal es für die FDP als Opposition natürlich nicht einfach ist, auf die Geschwindigkeit des Prozesses Einfluss zu nehmen.
Grundsätzlich kann man sagen, dass wir der Idee des Gesetzesentwurfs (siehe 1.) inhaltlich positiv gegenüberstehen. Allerdings würden wir es bei der Umsetzung (siehe 2.) für sinnvoller erachten, wenn es eine bundeseinheitliche Regelung geben würde und nicht jedes der 16 Bundesländer jeweils eigene Folgeregelungen (siehe 3.) erlassen dürfte. Probleme drohen nämlich bei landesgrenzenüberschreitenden Einsatzfahrten, wenn die Länder von der Ermächtigung unterschiedlich Gebrauch machen.
Eine bundeseinheitliche Regelung zum Feuerwehrführerschein ist leider gescheitert, weil das Bundesverkehrsministerium zu eitel war, einer Forderung des Bundesrates nachzukommen. Der Beschluss der großen Koalition führt also dazu, dass jedes Bundesland einzeln die Bestimmungen zu den Feuerwehrführerscheinen in Landesrecht umsetzen muss. Damit zersplittert das deutsche Führerscheinrecht.
Die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag hatte als erste Fraktion Ausnahmen für kleine Einsatzfahrzeuge für freiwillige Feuerwehren gefordert. Für größere Feuerwehrfahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen soll eine deutlich günstigere abgespeckte Führerscheinausbildung eingeführt werden. Diese Ziele werden wir natürlich auch weiterhin verfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Uwe Barth