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Frage von Siegfried B. •

Frage an Uwe Barth von Siegfried B. bezüglich Finanzen

Werter Herr Abgeordneter;

in der heutigen Bundestagssitzung trat Ihr Fraktionsvize für Steuersenkungen und für Ausgabenkürzungen ein. Nur sagte er nicht wo gesenkt und eingespart werden sollte.
Mein Vorschlag wäre, was bei den „Normalbundesbürgern“ schon vor Jahren geschehen, das Sterbegeld, und hier für Abgeordnete, zu streichen.
Wollen Sie als FDP, mglw. auch als zukünftig mit regierende Partei, die Abschaffung des Sterbegeldes für Abgeordnete durchsetzen?
Siegfried Beer

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Beer,

Vielen Dank für Ihre Zuschrift über Abgeordnetenwatch zum Sterbegeld. Tatsächlich hat der Bundestag hier bereits gehandelt. Einen auf der Bundestagswebseite abrufbaren Text zur gegenwärtigen Rechtslage habe ich Ihnen nachfolgend eingeblendet. Daraus ergibt sich eindeutig, dass auch für Abgeordnete das Sterbegeld entfallen ist.

Die aktuelle Rechtslage ist demnach wie folgt (entnommen aus: http://www.bundestag.de/mdb/mdb_diaeten/1334c.html ): Hinterbliebene von Abgeordneten haben Anspruch auf Überbrückungsgeld, das die Umstellung auf die neuen Lebensverhältnisse finanziell erleichtern soll. Solche und ähnliche Leistungen gibt es ebenso bei Rentnern und Beamtenpensionären, und auch die meisten Tarifverträge für Arbeitnehmer sehen sie vor. Das Überbrückungsgeld beträgt bei einer Dauer der Mitgliedschaft von mehr als acht Jahren oder von mehr als zwei Wahlperioden das Eineinhalbfache der Abgeordnetenentschädigung. Es diente früher auch zur Abdeckung von Bestattungskosten ("Sterbegeld"). Weil dieses so genannte Sterbegeld bei den in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten aber gänzlich entfallen ist, ist auch das Überbrückungsgeld für die Abgeordneten entsprechend um 1.050 € gekürzt worden.

Unabhängig davon sind Politiker immer wieder dem Vorwurf der Selbstbedienung ausgesetzt. Der Bundestag will gar nicht unbedingt die Höhe der Diäten selbst festlegen, ist aber vom Bundesverfassungsgericht dazu quasi gezwungen, weil das Grundgesetz dies eindeutig festlegt.

Die FDP-Bundestagsfraktion möchte die Aufgabe der Diätenfestsetzung am liebsten aus den Händen des Bundestages nehmen und sie einer unabhängigen Kommission übertragen. Dann wäre der Vorwurf der Selbstbedienung automatisch aus der Welt.

Was die Menschen bei der Politikerversorgung zu Recht am meisten ärgert ist nicht die Bezahlung während der Amtszeit, sondern die bisherige Altersversorgung nach dem Ausscheiden aus dem Amt. Die FDP schlägt vor, zu einem System zu kommen, das in anderen freien Berufen angewandt wird. Denn wir vergleichen uns aus guten Gründen mit den freien Berufen, nicht mit Beamten. Das bedeutet: Jeder Abgeordnete sollte nach einer Diäten-Reform von dem, was er während seiner Amtszeit bekommt, selbst für seine Altersversorgung aufkommen.

Bislang sind wir Liberale die einzigen, die entsprechende Vorschläge zur Änderung des bisherigen Systems der Abgeordnetenentschädigung und Altersversorgung parlamentarisch auf den Weg gebracht haben.

Ein Link zu dem Liberalen Argument "Systemwechsel bei der Abgeordnetenentschädigung ist lange überfällig" habe ich Ihnen nachfolgend eingeblendet:

http://www.fdp-fraktion.de/webcom/show_libargs_neu.php?wc_c=540&wc_id=91&kids=a%3A1%3A%7Bi%3A695%3Bs%3A4%3A%225939%22%3B%7D

Übrigens stimmt nicht, dass wir nicht sagen, wo wir sparen wollen. Seit Jahren legen unsere Haushälter ein Liberales Sparbuch vor. Das Liberale Sparbuch 2009 enthält so z.B. über 400 Anträge der Haushälter der FDP-Bundestagsfraktion mit einem Einsparvolumen in Höhe von 10,5 Milliarden Euro. Die Koalition lehnte jedoch alle Anträge ab:

http://www.fdp-fraktion.de/webcom/show_article.php?wc_c=1505&wc_id=1

Unser Partei- und Fraktionsvorsitzender Dr. Guido Westerwelle und FDP-Finanzpolitiker Dr. Hermann Otto Solms MdB haben erst kürzlich die Steuerreformpläne der Liberalen im Detail erläutert. Ein Link mit weiterführenden Informationen finden Sie nachfolgend:

http://www.liberale.de/webcom/show_article.php?wc_c=567&wc_id=3592

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Barth