Frage an Uwe Barth von Uwe B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Barth,
wie geht aus Sicht Ihrer Partei, mit der privaten Arbeitsvermittlung und den Vermittlungsgutschein, nach Ablauf im Dez.2010 weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Blask
Sehr geehrter Herr Blask,
für Ihre Frage danke ich Ihnen.
Nach meiner Überzeugung bietet die aktuelle Ausgestaltung der Vermittlungsgutscheine zu wenig Anreiz für eine Vermittlung insbesondere Langzeitarbeitsloser und hat sich in der Praxis als nicht flexibel genug erwiesen. Die Festlegung einer absoluten, nicht am Einkommen orientierten Höchstprämie bedeutet faktisch eine Regulierung des Preises für eine Vermittlung und wirkt wettbewerbsverzerrend. Des Weiteren werden Qualifikation, Erwerbsbiografie und ggf. Vermittlungshemmnisse durch diese Höchstprämie praktisch nicht widergespiegelt.
Private Arbeitsvermittlung ist in der Lage, eine effiziente, den Ansprüchen eines modernen Arbeitsmarktes gerecht werdende, Vermittlung zu leisten. Sie muss daher in Zukunft stärker als bisher die staatlichen Vermittlungsbemühungen ergänzen, denn von einem Wettbewerb um effiziente Arbeitsvermittlung profitieren alle Beteiligten.
Die FDP Bundestagsfraktion fordert daher schon lange eine marktkonforme Ausgestaltung der Vermittlungsgutscheine. Ihr Wert muss weiter ausdifferenziert werden, um die Anreizsituation zur Vermittlung, besonders von Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen, deutlich zu erhöhen. Die Einsatzmöglichkeiten der Vermittlungsgutscheine müssen flexibler gestaltet werden. Der Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein sollte ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Uwe Barth, MdB