Frage an Ute Schäfer von Holger S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Schäfer,
gern möchte ich Sie hiermit und auf diesem Wege zu dem Unsinn der Dichtheitsprüfung befragen.
Ganz klar ist, daß es unzählige Familien und diverse Senioren in den Ruin treiben wird die Folgen
einer negativen Prüfung zu bezahlen.
Auch wird das dort in den Kanal "vergrabene" Geld nicht mehr dem weiteren Ausgeben im Markt verfügbar sein.
Weiterhin gibt es keine wissenschaftlichen Befunde, die eine Grundwassergefährung auf Grund von häuslichem / privatem Abwasser darstellen. Selbst die Rechtslage ist nicht eindeutig (s.a. Gutachten über Die Linke eingefordert).
Warum unternehmen Sie Nichts für die Familien, Senioren und Betroffenen?
Wie stehen Sie zu der jetzigen Behandlung der Thematik über den §61a und die damit vielfach einhergehende Pfüfung und und der Sanierungsversuche durch die Kommunen in den sog. Fremdwassergebieten?
Hier werden schliesslich "alle" unter Genralverdacht gestellt; und das vielfach ohne Veröffentlichung der erhobenen Werte zum Fremdwasseraufkommen.
In Ihrem Partei-Kürzel kommt doch S wie sozial vor; das scheint hier nicht mehr der Fall zu sein.
Ich bitte um Antwort, da Sie sich dem Dialog per Mail ja verwehren.
Viele Grüße
Holger Schulze
Sehr geehrter Herr Schulze,
die alte Regelung schoss meiner Meinung nach deutlich übers Ziel hinaus. Gerade die Menschen im ländlichen Raum hätten dabei die größten Belastungen zu tragen gehabt. Viele Bürgerinitiativen, aber auch einzelne Bürgerinnen und Bürger, haben sich an mich und meine lippischen Kollegen gewandt und uns eindrucksvoll ihre Bedenken und Argumente dargelegt. Daher haben wir SPD-Abgeordnete aus Ostwestfalen-Lippe uns innerhalb der SPD-Landtagsfraktion durch eine persönliche und vehemente Intervention dafür eingesetzt, die flächendeckende Dichtheitsprüfung zunächst auf Eis zu legen. § 61a Landeswassergesetz ist mittlerweile im Landtag aufgehoben worden. Die meisten Kommunen haben deshalb auch bereits beschlossene Satzungen ausgesetzt. Eine flächendeckende Dichtheitsprüfung ist damit meiner Meinung nach vom Tisch. Ein Gutachten der Rechtsabteilung des nordrhein-westfälischen Landtages hat zudem ergeben, dass ein "Generalverdacht" als Begründung für eine verpflichtende Dichtheitsprüfung nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist.
Daher gehe ich davon aus, dass nur in Wasserschutzgebieten und nur bei dringendem Verdacht einer Grundwasserverschmutzung eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden muss, wie es zum Beispiel in Fremdwassersanierungsgebieten der Fall sein kann. Dies wird aber erst ab Herbst 2012 neu beraten werden. Wir werden uns weiterhin für eine bürgerfreundliche Regelung einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ute Schäfer