Frage an Ute Schäfer von Max E. bezüglich Jugend
Sehr geehrte Frau Ministerin,
in Rauschendorf/Königswinter wurde einer Kindergartenleiterin durch den Träger, den katholischen Kirchengemeindeverband, gekündigt, weil sie nach einer Trennung mit ihrem neuen Partner zusammengezogen ist. Der Elternbeirat fordert mit zahlreichen weiteren Unterstützern im Ort, dass die Kündigung der beliebten Erzieherin zurückgenommen wird. Die Eltern halten es für nicht zeitgemäß, dass das Kinderbildungsgesetz in einem solchen Fall keine Einflussmöglichkeiten von Eltern und Kommunen auf die Trägerschaft vorsieht, zumal die Finanzierung in Rauschendorf nur durch Stadt und Eltern erfolgt (die Stadt Königswinter übernimmt den Trägeranteil und zahlt zusätzlich noch 2% für den Verwaltungsaufwand).
Sehen Sie eine Möglichkeit, etwas an diesem Zustand zu ändern und den Eltern zu helfen, ggfs. in anderer Trägerschaft die Leiterin halten zu können? Ist es vorstellbar, eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen herbeizuführen, damit in öffentlich finanzierten Einrichtungen auch die grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechte gewährt werden?
Mit freundlichen Grüßen
Max Ehlers