Frage an Ute Schäfer von Gabriela M. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Schäfer,
warum ist es einer berufstätigen Mutter nicht möglich, ihren 24-jährigen Sohn (arbeitslos, 50% schwerbehindert, arbeitssuchend) mit in die Familienversicherung zu nehmen. Das Gesetz besagt bis zum 23. Lebensjahr ok, aber danach nicht mehr. Da mein Sohn über keinerlei Einkünfte verfügt und meine finanz. Mittel auch begrenzt sind, stelle ich Ihnen heute diese Frage.
Das Sozialamt nennt einen § wonach die gesetzl. Krankenkasse verpflichtet sei, ihn mit aufzunehmen. Die Kasse aber verneint dieses und gibt zur Antwort: der kassenärztliche Dienst (o.ä.) sehe es nicht für notwendig, meinen 24 jährigen Sohn mit in meine Familienversicherung zu nehmen.
Vielen Dank das Sie sich die Zeit nehmen, diese Zeilen zu lesen!
Freundliche Grüße und viel Erfolg bei der Wahl!
G. Mallaby
Sehr geehrte Frau Mallaby,
üblicherweise sind Arbeitslose, die Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld, Eingliederungshilfe oder DDR-Vorruhestandsgeld beziehen, "automatisch" über das Arbeitsamt krankenversichert. Die Arbeitsämter zahlen auch für Behinderte, die an einer berufsfördernden Maßnahme der Rehabilitation teilnehmen, Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Teilnehmer sind damit vollständig krankenversichert. Das Arbeitsamt versichert den Arbeitslosen bei der Krankenkasse, bei der er zuletzt krankenversichert war, und zahlt den vollen Krankenversicherungsbeitrag. Vor diesem Hintergrund ist eine weitere Versicherung im Rahmen einer Familienversicherung nicht mehr notwendig.
Vor diesem Hintergrund rate ich Ihnen, nicht mit der Krankenkasse, sondern mit der Agentur für Arbeit über die Krankenversicherung Ihres Sohnes zu reden.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Schäfer MdL