Frage an Ute Finckh-Krämer von Sieglinde R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Was tun Sie gegen die Umgehung des Mietspiegel durch unkontrollierte (meist schlecht ausgeführte) Sanierungsmaßnahmen von Vermietern, durch die eine sehr hohe Miete für die Mieter zustande kommt?
Aus meiner Sicht werden hier keine sinnvollen Maßnahmen ergriffen. Es werden i.d. Regel nur Maßnahmen ergriffen, die auf die Miete umgelegt werden können. Bei den meistern Vermietern "frisst Gier Hirn".
In unserem Bezirk häufen sich die Einbrüche, warum können hier die Vermieter (insbesondere bei Altbauwohnungen) nicht mehr in die Pflicht genommen werden um z.B. Wohnungstüren und Fenster besser zu sichern. Hier wird der Mieter aus meiner Sicht im Stich gelassen.
Warum gibt es hier keine Standards, die vom Vermieter zu erbringen sind?
Sehr geehrte Frau R.,
herzlichen Dank für Ihre Fragen. Zunächst einmal darf ein Vermieter die Kosten von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen nicht auf die Miete umlegen. Sie haben das Recht, genau zu prüfen, ob angekündigte Bauarbeiten tatsächlich eine umlagefähige Modernisierung darstellen und ggf. der Mieterhöhung ganz oder teilweise widersprechen. Eine gute Darstellung, was umlagefähige Modernisierungsmaßnahmen sind, findet sich bei Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Modernisierungsumlage
Wenn Sie Mitglied im Mieterverein sind, können Sie sich dort entsprechend beraten lassen.
Die SPD möchte gesetzlich festlegen, dass nur noch maximal 8% statt 11% der Modernisierungskosten auf die Miete umgelegt werden können. Außerdem soll bei energetischen Sanierungen nur noch so viel umgelegt werden können, wie die Mieter an Energiekosten einsparen.
Die SPD setzt sich in Berlin zusätzlich dafür ein, dass Milieuschutzgebiete eingerichtet werden. In derartigen Gebieten kann der Bezirk Modernisierungen, die eine deutliche Erhöhung der Mieten ergeben würden oder die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen verbieten. In unserem Bezirk sind leider bisher keine Milieuschutzgebiete eingerichtet worden, weil die schwarz-grüne Zählgemeinschaft in der Bezirksverordnetenversammlung das nicht für nötig hält. Daher unterstütze ich den Einwohnerantrag, der Milieuschutzgebiete im Bezirk fordert. Der Antrag kann von jedem Bewohner des Bezirks heruntergeladen, ausgedruckt, unterschrieben und eingereicht werden. Die Kontaktpersonen stehen auf dem Antragsformular:
Zu Ihrer Frage zum Einbruchsschutz: Eine bessere Sicherung von Fenstern und Wohnungstüren in Altbauwohnungen wäre eine umlagefähige Modernisierung. Und hierbei ist das Risiko von unwirksamen Maßnahmen nach Angaben des Berliner Mietervereins besonders hoch: http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1116/111608a.htm
Da das Risiko von Einbrüchen in unterschiedlichen Gegenden in Deutschland unterschiedlich hoch ist, gab es bisher keine Einigung darüber, bei Neubauten bestimmte Standards vorzuschreiben.
Wir haben in der Großen Koalition immerhin erreicht, dass es für Mieter und Vermieter Zuschüsse gibt, wenn der Einbruchschutz verbessert wird.
Sie sollten sich, wenn Sie Ihre Wohnung besser schützen wollen, in jedem Fall von der Polizei beraten lassen. Eine solche Beratung ist kostenfrei: https://www.berlin.de/polizei/aufgaben/praevention/diebstahl-und-einbruch/artikel.125014.php
Und da höhere Aufklärungsquoten auf potenzielle Einbrecher abschreckend wirken, werden sowohl auf Bundesebene als auch im Land Berlin mehr Stellen für Polizisten geschaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Finckh-Krämer