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Ute Finckh-Krämer
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Frage von Marco H. •

Frage an Ute Finckh-Krämer von Marco H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,

in einer Urteilsbegründung des BVG, vom 22.09.2015, heißt es u.a. dass Abgeordnete im Gesetzgebungsverfahren nicht nur, das Recht zur Abstimmung hätten sondern darüber hinaus auch, das Recht zu beraten. Es bedarf daher eines umfassenden Informationsflusses, um dem Zweck einer sachgemäßen und soliden Beratung, sowie einer fundierten Urteilsfindung und Meinungsbildung, zu erfüllen. Ich möchte nun gerne von Ihnen wissen, ob Sie sich als meine Vertreterin im Bundestag und als Repräsentantin des dt. Volkes, während der gesamten Zeit der sog. TTIP-Verhandlungen, von allen, an den Verhandlungen teilnehmenden, Protagonisten stets und vollumfänglich informiert fühlen? Ich hätte gerne gewusst, ob Sie auf Grundlage der Ihnen zugegangenen Informationen in der Lage sind, sich fundiert mit diesen auseinanderzusetzen, sachorientiert zu befassen, vollumfänglich zu beraten, eine Meinung zu bilden und abschließend der Transformation dieser Verträge in nationales- bzw. EU-Recht/-Gesetz, zu zustimmen?

Vielen Dank.
Marco Heit

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Heit,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Wenn ich die Zusammenfassung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 22.9.2015 richtig verstanden habe, geht es darin nicht um die Rechte jedes einzelnen der derzeit 630 Abgeordneten, sondern um die Rechte der Fraktionen mit Fokus auf die Zusammensetzung des Vermittlungsausschusses und eventueller Arbeitsgruppen, die er einrichtet.

Die grundsätzlichen Ausführungen zum Informations- und Beratungsrecht der Abgeordneten in dem Urteil beziehen sich auf Gesetzgebungsverfahren, nicht auf Verhandlungen der Bundesregierung auf EU-Ebene. Da die TTIP-Verhandlungen noch im Gange sind, gibt es natürlich noch kein Gesetzgebungsverfahren für die Ratifizierung. In sofern kann ich Ihre Frage in Bezug auf ein eventuelles Ratifizierungsgesetz (das es ja nur geben wird, wenn die Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen werden, was mir derzeit noch nicht sicher scheint) aktuell nicht beantworten.

Nun hat der Bundestag neben seiner Gesetzgebungskompetenz auch die Aufgabe, die Bundesregierung zu kontrollieren. Wegen dieser Kontrollfunktion kämpfen Abgeordnete bis hin zu Bundestagspräsident Lammert aus meiner Sicht zu Recht um einen Einblick in die Verhandlungsunterlagen. Denn bei der Ratifizierung eines internationalen Vertrages kann der Bundestag nur noch mit ja oder nein stimmen, aber keinen Einfluss auf den Vertragstext mehr nehmen. Deshalb halte ich es für sinnvoll, dass Abgeordnete im Rahmen ihrer Kontrollfunktion mit den verhandelnden Ministerien und der Bundeskanzlerin über Eckpunkte der Verhandlungen diskutieren können, ggf. in nichtöffentlichen Ausschusssitzungen. Daher unterstütze ich die Forderung nach Einblick in die Verhandlungsunterlagen für Abgeordnete. Dabei sind aus meiner Sicht in erster Linie der Wirtschafts-, der Finanz- und der Europaausschuss des Bundestages fachlich zuständig.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Finckh-Krämer