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Ute Finckh-Krämer
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Frage von Reinhard G. •

Frage an Ute Finckh-Krämer von Reinhard G. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrte Frau Dr. Ute Finckh-Krämer,

ich halte das Vorhaben des Bundeskabinetts, dass Deutschland mit Waffen und Soldaten in den Krieg in Syrien eintritt, für den puren Wahnsinn! Sehen Sie auch die große Gefahr, dass der Krieg dann auch zu uns kommt? Wohin sollen die Flüchtlinge dann noch gehen? In Syrienkrieg gibt es wegen der unterschiedlichen Kriegsparteien ein großes Konfliktpotential. Das hat sich ja jetzt schon beim abgeschossenen russischen Flugzeug gezeigt. Sehen Sie nicht auch die große Gefahr, dass sich der Krieg auf Europa ausweiten könnte? Oder die Gefahr, dass sich IS- Kämpfer vermehrt als Flüchtlinge tarnen? Gegen wen soll sich der Militäreinsatz richten? Gegen den IS oder auch gegen Assad? Hat Frankreich das Mandat der UN, in Syrien militärisch aktiv zu sein? Darf Deutschland ohne UN-Mandat in Syrien mit Tornados Bombenangriffe vorbereiten? Ist das nicht völkerrechtswidrig und würde das nicht gegen das Grundgesetz verstoßen? Könnte das nicht als Angriffskrieg im Sinne des STGB § 80 und 80a auch strafrechtlich relevant sein? http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__80.html

Alle Kriegsparteien in Syrien, auch der IS, sind mit modernen westlichen Kriegswaffen ausgestattet. Auch mit deutschen! Sollte nicht der Nachschub an Waffen und die IS-Finanzströme konsequent unterbunden werden? Warum werden nicht friedliche Mittel gegen den IS umgesetzt?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Großmann,

herzlichen Dank für Ihre Fragen.

Ich lehne den Syrieneinsatz ab, aber nur teilweise aus den von Ihnen dargestellten Gründen. Ich halte den Kampf gegen Terrorismus in Europa für eine polizeiliche, nicht für eine militärische Aufgabe, auch nach den Anschlägen von Paris. Die Frage, ob es bei uns zu ähnlichen Terrorangriffen wie in Paris kommt, hängt m.E. mehr davon ab, ob sich hier noch mehr junge Menschen zu gewaltbereiten dschihadistischen Ideologien bekehren lassen als von den Auslandseinsätzen der Bundeswehr. In Paris wurden ja keine politischen oder militärischen Einrichtungen angegriffen, sondern Symbole für einen freiheitlichen Lebensstil - und die gibt es in Deutschland genauso wie dort.

Ob die Unterstützung der französischen Luftangriffe die Vorbereitung eines Angriffskrieges ist, müsste das Verfassungsgericht entscheiden - in ähnlichen Fällen hat es das verneint. Die militärischen Fragen stellen Sie bitte an die Befürworter des Einsatzes... Frankreich nimmt das Selbstverteidigungsrecht des Art. 51 UN-Charta als Begründung in Anspruch. Der UN-Sicherheitsrat hat dem nicht widersprochen.

Ich sehe nur eine sehr geringe Gefahr, dass sich potenzielle Terroristen unter die Flüchtlinge mischen, die hierher kommen. Die bisherigen Attentäter in Europa waren jedenfalls keine neu nach Europa gekommenen Flüchtlinge.

Dagegen sehe ich wie Sie ein Eskalationspotenzial durch die verschiedenen militärischen Akteure, die teilweise verschiedene, sich widersprechende Ziele verfolgen.

Dass zivile Mittel vor allem zum Austrocknen der Finanzierung von IS (die zumindest teilweise nach wie vor von außen kommt, z.B. durch den Export von Gegenständen aus Raubgrabungen) eingesetzt werden, habe ich in meiner Fraktion nachdrücklich gefordert und hoffe, dass dies endlich ernstgenommen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Finckh-Krämer