Frage an Ute Eiling-Hütig von Paul H. bezüglich digitale Infrastruktur
Wann wird es ein Informationsfreiheitsgesetz in Bayern geben?
Gibt es hierzu schon Überlegungen?
Sehr geehrter Herr Herwegh,
für Ihr Mail danke ich Ihnen herzlich. Bei der von Ihnen gestellten Frage, wann es in Bayern ein sog. „Informationsfreiheitsgesetz“ geben wird, sind eine Reihe von wichtigen Punkten zu beachten, die ich Ihnen im Folgenden gerne erläutere.
Natürlich wollen die Bürgerinnen und Bürger in Bayern eine transparente Verwaltung. Sie erwarten gleichzeitig aber auch, dass der Staat sorgsam mit ihren Daten umgeht, dass er ihre Verfahrensrechte wahrt und seine Aufgaben wahrnimmt.
Die Forderung nach Transparenz des Verwaltungshandelns beruht auf dem Demokratie- und Rechtsstaatsgebot unserer Verfassung. Diese Verfassung garantiert aber auch den Schutz der personenbezogenen Daten, ein faires Verfahren und auch die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Bereits unser geltendes Recht enthält deshalb zahlreiche Informationsansprüche. Jenseits der ausdrücklich geregelten Ansprüche hat jeder, der ein berechtigtes Interesse geltend macht, einen rechtsstaatlich begründeten und übrigens auch gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung über sein Informationsbegehren.
In den Voraussetzungen für Informationsrechte und den Grenzen dieser Ansprüche wahrt das geltende Recht aber auch den Schutz personenbezogener Daten und sonstiger gegenläufiger Belange. Das ist auch sehr wichtig, denn die Dienststellen in einem Rathaus oder einem Landratsamt sind immer wieder mit Vorgängen befasst, die auch persönliche Daten von Bürgern enthalten, zum Beispiel bei einem Bauantragt. Hier stellt sich etwa die wichtige die Frage, ob es jemand anderen als die Nachbarn etwas angeht, wie die Baupläne dieses Bürgers für sein privates Haus aussehen. Denn diese Akten sind ja nicht nur Bauakten des Landratsamtes, sondern sie enthalten auch persönliche Daten des einzelnen Bürgers.
Deshalb ist es richtig, sehr geehrter Herr Herwegh, dass bei der Erteilung von Auskünften durch Behörden sorgfältig abgewogen wird. In diesem Zusammenhang bitte ich auch zu bedenken, dass Änderungen an diesem ausgewogenen System von Informationsrechten immer mit Einbußen beim Schutz anderer Rechte und Belange verbunden sind. Das Thema „Informationsfreiheit“ verlangt deshalb eine ehrliche Diskussion, bei der das Spannungsverhältnis zwischen Informationsfreiheit und Datenschutz berücksichtigt wird und bei der die Grenzen der Informationsfreiheit einbezogen werden.
Jeder Bürger, der seine Daten freiwillig oder in vielen Fällen gezwungenermaßen einer Behörde zur Verfügung stellt, kann in Bayern darauf vertrauen, dass seine schutzwürdigen Interessen nicht zur Diskussion gestellt werden. Dabei muss es nach meiner Auffassung auch bleiben. In einer Zeit, in der viele Bürgerinnen und Bürger große Sorge vor dem Missbrauch ihrer Daten haben, wäre die Abschwächung des Datenschutzes durch ein „Informationsfreiheitsgesetz“ ein völlig falsches Signal.
Ich hoffe, sehr geehrter Herr Herwegh, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ute Eiling-Hütig
Mitglied des Bayerischen Landtags