
(...) Außerdem ist die Inanspruchnahme der Mittel des Finanzmarktstabilisierungsfonds durchaus an spezifische Bedingungen geknüpft, die einen fairen Wettbewerb zwischen allen Finanzinstitutionen sicherstellen, die Interessen der Steuerzahler wahren und die bisherigen Eigner sowie das Management in die Verantwortung nehmen. Institute, die sich helfen lassen, müssen dem Staat als Gegenleistung Aktien, Vorzugsaktien und stille Einlagen geben. (...)