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Frage von Sebastian M. •

Frage an Ute Berg von Sebastian M. bezüglich Jugend

Sehr geehrte Frau Berg,

mit großer Empörung habe ich heute gelesen, dass die Innenministerkonferenz ein Verbot der Herstellung und der Verbreitung für so genannte "Killerspiele" befürwortet. Dieser Beschluss ist meiner Meinung nach eine Kurzschlussredaktion auf den Amoklauf von Winnenden und wieder einmal stelle ich fest, dass diese nicht endende Debatte auf neue von Unkenntnis, Unsachlichkeit und Vorurteilen geprägt ist. Ein Verbot dieser "Killerspiele" (der Begriff ansich ist immernoch ein Schlagwort für eine sehr schwammige Gruppe von interaktiven Unterhaltungsmedien und ist allein schon eine Diskreminierung der Spieler) ist nicht zuträglich zu einer sachlichen Diskussion über dieses heikle Thema und legt der Aufarbeitung eher Steine in den Weg. Hinzu kommt, dass ein Verbot eben solcher Spiele im Widerspruch zum Zensurgesetz im Grundgesetz (Artikel 5) steht.

Gewaltverherrlichende Medien sind in Deutschland verboten und das ist auch gut so. Deutschland hat eines der strengsten Jugendschutzgesetze welches meiner Meinung nach auf keinen Fall verstärkt werden müsste.

Wichtiger wäre es, die Eltern, Lehrer und sonstige Erziehungsberechtigte im Umgang mit neuen Medien zu unterstützen und nicht die volljährigen "Konsumenten" zu bevormunden und die Sache unter den Teppich kehren bzw. unter Klischees und Halbwahrheiten zu begraben.

Als Wahlberechtigter Bürger bitte ich sie nachdrücklich, sich mit dem Thema objektiv und nicht voreingenommen auseinanderzusetzen!

Mich würde es interessieren, wie Sie als Lehrerin und Mutter dieser Debatte gegenüberstehen, was sie allgemein vom Begriff "Killerspiel" halten und welche Schritte sie in Betracht ziehen würden, um diese Diskussion zu beenden bzw. aufzuklären.

Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian Moock

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Sehr geehrter Herr Moock,

ich teile Ihre Auffassung, dass der von Ihnen angesprochene Beschluss der Innenminister der Länder problematisch ist.
Die Forderung nach der Einführung eines Verbotes sogenannter „Killerspiele“ übersieht die geltende Rechtslage. Gewaltverherrlichende Computerspiele fallen bereits heute unter das Verbot des § 131 StGB. Bereits im Jahr 2003 wurde der Tatbestand des § 131 Abs. 1 StGB auf die Darstellung von Gewalttätigkeiten gegen menschenähnliche Wesen erweitert und damit das Strafrecht an dieser Stelle auch in Bezug auf Computerspiele und die dort typischen Simulationen ergänzt. Erst im vergangenen Jahr wurde das Jugendschutzrecht novelliert. Dabei wurde der Katalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien in Hinblick auf Gewaltdarstellungen erweitert. Zu den Indizierungskriterien zählen u.a. Mord- und Metzelszenen, die detailliert dargestellt werden oder die Selbstjustiz verherrlichen. Mit dieser Novellierung des Jugendschutzrechtes können nun auch solche Medien, die besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen beinhalten, mit einem weit reichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverbot belegt werden.
Grundlage für die Novellierung war eine Evaluation des Jugendmedienschutzes durch das Hans-Bredow-Institut. Ergebnis dieser Evaluation war, dass es im Hinblick auf Computerspiele in Deutschland einen vorbildlichen und wirksamen Jugendmedienschutz gibt, aber Defizite im Vollzug des Jugendmedienschutzes bestehen. So werden wir in der nächsten Wahlperiode prüfen, ob eine engere Zusammenarbeit zwischen der Bundesprüfstelle und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle zur Wahrung der Indizierungsstandards ermöglicht werden kann. Die Evaluation hat aber auch deutlich gemacht, dass zusätzliche Verschärfungen und gesetzliche Verbote, beispielsweise durch eine Erweiterung des Paragraf 131 StGB zur Gewaltverherrlichung wirkungslos wären. Nicht Gesetzeslücken verhindern die Strafverfolgung, sondern die mangelnde Anwendung der gesetzlichen Möglichkeiten. Jedes Bundesland kann also durch entsprechende Personalausstattung der Strafverfolgungsbehörden eine härtere Verfolgung durchsetzen. Festzuhalten bleibt, dass Verbotsdiskussionen allein viel zu kurz greifen. Im Vordergrund unserer Bemühungen zur Umsetzung eines wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutzes steht die Förderung und Stärkung von Medienkompetenz in Familien und Schulen. Die positiven Möglichkeiten der Nutzung von Computer und Internet müssen unterstützt werden. Aus den tragischen Amokläufen junger Menschen lernen wir vor allem, dass wir eine „Kultur des Hinsehens“ brauchen. Es darf nicht sein, dass Eltern, Geschwister, Nachbarschaft, Mitschülerinnen und Mitschüler, Lehrerinnen und Lehrer nicht reagieren, wenn Kinder und Jugendliche oft tagelang in die Parallelwelt der Computerspiele abtauchen. Wir brauchen erzieherische Hilfen für überforderte Eltern. Wir brauchen ausreichend Schulpsychologinnen und -psychologen. Und wir müssen so weit wie möglich Bedingungen dafür herstellen, dass Kinder und Jugendliche beim Aufwachsen die notwendige Anerkennung und Förderung erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Berg