Frage an Uta Zapf von Jürgen M. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Zapf,
wie ist Ihre Meinung zum Lebenspartnerschaftsgesetz und zur Adopition von Kindern durch gleichgeschlechtliche Paare?
Sehr geehrter Herr Maier,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich halte das Lebenspartnerschaftsgesetz von 2001 und die mit dem Überarbeitungsgesetz zum 01.01.2005 weiteren Regelungen für sinnvoll und angemessen.
Es reagiert auf die veränderten Lebenskonzepte in unserem Land und baut Diskriminierung von homosexuellen Paaren ab, ohne die traditionelle Familie zu beschädigen. Ich teile die Überzeugung meiner Fraktion, dass auch gleichgeschlechtliche Paare einen Anspruch auf rechtliche Anerkennung ihrer Gemeinschaft haben müssen.
Am 1. August 2001 trat das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft. Es schafft Regeln für gleichgeschlechtliche Partnerschaften, die dauerhaft füreinander einstehen und Verantwortung übernehmen möchten und gibt rechtliche Anerkennung und Rechtssicherheit. Neben der Namenswahl stand besonders die Einführung der gegenseitiger Unterhaltspflicht sowie ein gesetzliches Erbrecht des überlebenden Lebenspartners im Vordergrund. Damit haben wir begonnen, die rechtliche Benachteiligungen gleichgeschlechtlicher Paare gegenüber heterosexuellen Paaren abzubauen.
Das von CDU/CSU angerufene Bundesverfassungsgerichts hat am 17. Juli 2002 die Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaften für verfassungsgemäß erklärt und den Widerstand gegen das Gesetz für nichtig erklärt.
Vor diesem Hintergrund wurde das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsgesetzes Ende 2004 verabschiedet, um die noch bestehenden Benachteiligungen durch eine Gesetzesüberarbeitung aufzuheben.
Neben anderen Regelungen wie der zum gesetzlichen Güterstand soll dann auch die Adoption von leiblichen Kindern des Lebenspartners (Stiefkindadoption) möglich sein.
Diese Änderung verbessert vor allem die Rechtsstellung des Kindes gegenüber dem Nichtelternteil. Eine solche Adoption richtet sich nach dem in Deutschland streng gehandhabten Adoptionsrecht, das das Wohl des Kindes zur Maßgabe der Entscheidung macht und den anderen leiblichen Elternteil in die Adpotionsentscheidung einbezieht. Ich halte dies im Sinne der betroffenen Kinder für notwendig und sinnvoll.
Mit freundlichen Grüßen
Uta Zapf