Frage an Uta Zapf von Gert F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Zapf,
auf den Seiten des Bundestages wird ja in wohlgesetzten Worten beschrieben, warum und weshalb z. B. die steuerfreie Kostenpauschale (3.782 €) gezahlt wird. Auch findet man Sätze über die Anrechnung von mehreren Versorgungsbezügen.
Nichts hingegen ist darüber zu finden, das Regierungsmitglieder (fast alle) während ihrer Tätigkeit in der Regierung ihr Abgeordnetenmandat beibehalten, damit einen Verstoß gegen die Gewaltenteilung begehen, weil sie zugleich für die Exekutive und für die Legislative tätig sind. Nichts steht auch darüber, dass die Beibehaltung des Mandats für die Regierungsmitglieder eine kleine interne Gehaltsaufbesserung bedeutet, also 7.339,00 € steuerpfl. Diät plus 3.782,00 € steuerfreie Kostenpauschale, neben dem Ministergehalt. Werden diese zusätzlichen Bezüge der Kanzlerin, der Minister und der Parl. Staatssekretäre gegeneinander aufgerechnet und wenn ja, in welcher Höhe?
Sehr geehrter Herr Flegelskamp,
Bitte informieren Sie sich über die Verrechnung der Bezüge aus Minister- oder Staatssekretärsamt mit den Diäten der Abgeordneten im Abgeordnetengesetz. Dort ist im Abschnitt 7 §§ 29 die Frage der Aufrechnung mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen geregelt.
Sie finden den Text auf der Bundestags-Internetseite unter der Rubrik "Abgeordnete" als PDF-file eingestellt: http://www.bundestag.de/mdb/index.html
Zur allgemeinen Information über die Entschädigungen von Abgeordneten haben Sie sich ja bereits informiert. Ich habe auch im Internet gesehen, dass Sie über eine andere Website (www.mehr-demokratie-wagen.de) bereits 2004 dieselben Fragen an andere Abgeordnete, z.B. Herrn Binding von der SPD-Bundestagsfraktion, gestellt hatten.
Eine neuerliche Erklärung über die Angemessenheit der Bezüge ist deshalb sicherlich nicht notwendig. Auf der Website des Bundestages sind alle Argumente und die Referenzgrößen angegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Uta Zapf