Frage an Uta Zapf von Uwe N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Zapf,
in ihrer antwort vom 27.11.2007 schreiben sie:
"Vorratsdatenspeicherung:
Die Novelle zum Telekommunikationsüberwachungsrecht, die der Deutsche Bundestag am 9. November beschlossen hat, setzt die EU-Richtlinie zur sog. "Vorratsdatenspeicherung" in deutsches Recht um. Da die aktuellen Regelungen mit diesem Jahr enden, musste eine neue Gesetzesgrundlage zum 1. Januar 2008 verabschiedet sein. Ziel der Novelle ist es, die verfassungsrechtlich gebotene effektive Strafverfolgung so grundrechtsschonend wie möglich zu gewährleisten."
gehe ich recht in der annahme, daß die bundesregierung für diese eu-richtlinie gestimmt hat und sogar schärfere bestimmungen einführen wollte?
mfg
u.n.
Sehr geehrter Herr Neumann,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16. Dezember 2007 zur Vorratsdatenspeicherung.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat im Namen der Bundesregierung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) im Februar 2006 schlussendlich zugestimmt. Der Verabschiedung der Richtlinie sind lange und zähe Verhandlungen auf europäischer Ebene vorausgegangen, in deren Verlauf es Deutschland gegen den Widerstand vieler anderer Mitgliedstaaten gelungen ist, möglichst grundrechtsschonende Regelungen zu vereinbaren. So ist die Mindestspeicherdauer schließlich auf 6 Monate (statt der ursprünglich auf EU-Ebene diskutierten 36 Monate) beschränkt worden. Auch bei der Frage, welche Daten gespeichert werden, hat sich Deutschland mit seiner restriktiven Linie durchgesetzt. So sind zum Beispiel keine Angaben über aufgerufene Internetseiten zu speichern.
Aktuell ist vor dem Europäischen Gerichtshof eine Klage Irlands anhängig, dass die Richtlinie nicht für die richtige Grundlage hält. Ob diese Klageerhebung zum Schutz von Bürgerrechten erfolgte, darf bezweifelt werden, denn Irland hat derzeit bereits eine Vorratsdatenspeicherfrist von 36 Monaten.
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Uta Zapf, MdB