Frage an Uta Zapf von Mathias R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Zapf,
ich habe Ihre Antwort auf meine Frage zum Thema "Vorratsdatenspeicherung" gelesen und muss feststellen, dass Ihre Antwort mehrere Fehler aufweist.
Die EU-Richtlinie ist auf sehr merkwürdige Art und Weise entstanden. Ich bin der Meinung, dass es Ihre Aufgabe hätte sein sollen, zu klagen und zu überprüfen ob diese Richtlinie nicht gegen andere Vorschriften verstoße. Besonders da Sie sagen, dass Sie die Sorgen Ihrer Wähler sehr ernst nehmen.
Zudem lassen Sie den Verdacht erwecken, dass bisher alle Daten schon gespeichert werden. Nur in Zukunft solle die Zeit erhöht werden, in der die Daten abrufbar sind. Dies ist so nicht richtig, denn es werden, ja dürfen sogar, nur Daten gespeichert werden, die rechnungsrelevant sind. Dazu zählen keine E-Mails die ich verschickt oder empfangen habe!
Die Verbindungsdaten können mit einem richterlichen Beschluss in andere Datenbanken übernommen werden. Wenn durch Zufall meine Verbindungsdaten in eine andere Datenbank übernommen werden, wer stellt sicher, dass diese Daten, nachdem meine Unschuldigkeit festgestellt wurden, gelöscht werden?
Die SPD hat bisher den sogenannten "Bundestrojaner" nicht abgelehnt. Ihre Meinung ist, dass ein Gerichtsurteil abgewartet werden soll. Wenn ich hier falsch liege, dann sollte die SPD ihre Informationspolitik gründlich überarbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Rabe