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Frage von Manfred B. •

Frage an Uta Zapf von Manfred B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Zapf,
Wie hoch wäre der zahlbare prozentuale Anteil der Rentenvers. bzw. Krankenvers. bei Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenzen und Einführung eines schweizerischen Systems in die ALLE, Einkommensarten einzahlen müßten?
Wäre das nicht eine Anschub-Finanzierung vor allem für die Binnen-Konjunktur, Rentner, Hartz 4 Empfänger Mini-Jobber, Zeitarbeiter,und jugendliche Mießverdiener und dem sogenannten Mittelstand letzlich ALLEN die es wahrhaftig nötig hätten. Wie soll heute ein junger Mensch, bei Zeitarbeit und schlechter Bezahlung eine Familie gründen und auch noch für´s Alter vorsorgen?
Nach meiner groben Rechnug ist doch ein "kleiner" Unterschied ob rund 10% o. 20% vom Brutto bei der Rentenzahlung abgeführt werden müssen. Ahnliches bei Krankenkassenbeiträgen.
Das sogenannte Äquivalenz-Prinzip greift ja bei sozialen Fragen, vom Prinzip her schon nicht.

Mit freundlichen Grüßen M. Beppler

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Antwort ausstehend von Uta Zapf
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