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Frage von Horst D. •

Frage an Uta Zapf von Horst D. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Zapf,

wie ich den Angaben im "Abgeordnetenwatch.de" entnehme, sind Sie Vorsitzende des Unterausschusses "Abrüstung, Rüstungskontrolle usw...", sowie stellvertretendes Mitglied im "Verteidigungsausschuss".

Ich halte diese Ausschüsse für außerordentlich wichtig und habe hohen Respekt vor der Verantwortung die Sie und die anderen Mitglieder dieser Ausschüsse zu tragen haben.

Damit ich mir ein konkreteres Bild hinsichtlich Ihrer Aufgaben, Tätigkeiten und Erfolge in den einzelnen Ausschüssen machen kann, bitte ich Sie freundlicherweise um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

Allgemein:

1) Welche abrüstungspolitischen Entscheidungen wurden in den letzten 4 Jahren konkret getroffen und umgesetzt?

Thema Atomwaffen:

1) Trifft es zu, dass auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland auch weiterhin Atomwaffen gelagert werden?

sofern zutreffend:

2) Geschieht die Lagerung mit Zustimmung der Bundesregierung und/bzw. des Bundestages?

3) Wann werden diese Waffensysteme aus unserem Land entfernt?

Zum Thema Kriegswaffen:

1) Ist es zutreffend, dass iim Irak und in Afghanistan Waffensysteme mit uranhaltigen Geschossen eingesetzt wurden/werden?

2) Haben Sie persönlich und Ihre Ausschüsse vom Einsatz derartiger Waffensystem Kenntnis?

3) Welche Armeen setzen diese Waffen ein?

4) Was wird konkret unternommen um den Einsatz derartiger Waffen zu ächten / zu verhindern?

Vielen Dank für die Bearbeitung bzw. Beantwortung.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Dormann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dormann,

haben Sie vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Fragen.

Als Vorsitzende des Unterausschusses Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung bin ich vor allem mit Fragen der Abrüstung und Nichtverbreitung befasst. Bevor man zu einer Erfolgsbewertung kommt, muss man sich klarmachen, dass gerade im Bereich Abrüstung und Nichtverbreitung Erfolge von Vertrauensbildung und Dialog abhängen. Verträge werden nur abgeschlossen, wenn jeder der Vertragspartner den Eindruck hat, dass seinen Interessen Rechnung getragen wurde. Deswegen gestalten sich die Verhandlung oft äußerst langwierig. Als Unterausschuss sind wir nicht direkt an den Verhandlungen beteiligt, das ist die Aufgabe der Regierung, der Exekutive. Wir als Abgeordnete kontrollieren die Arbeit der Regierung, lassen uns von ihr über Fortschritte und Probleme berichten und geben Anregungen an die Regierung. Wir können indirekten Einfluss auf Verhandlungen nehmen, zum Beispiel über Gespräche mit Abgeordneten aus anderen Ländern oder Regierungsvertretern, denen wir die deutsche Position darlegen. Bei den letzten Überprüfungskonferenzen des Nichtverbreitungsvertrages konnten Mitglieder des Unterausschusses auf Einladung des jeweiligen Außenministers an Sitzungen teilnehmen. Sofern es zum Abschluss eines Vertrages kommt, sind wir zuständig für die Ratifizierung des Vertrages und eines Umsetzungsgesetzes, das die Umsetzung des Vertrages durch deutschen Behörden sichert.

Zu Ihren Fragen:
Zu den Erfolgen und Ergebnissen der Arbeit der letzten Jahre nenne ich Ihnen hier einige Beispiele. Im Dezember 2008 wurde der im Mai des Jahres vereinbarte Entwurf einer Konvention zum Verbot von Streumunition angenommen. Seitdem konnte die Konvention zum Verbot von Streumunition gezeichnet und ratifiziert werden. Nicht zuletzt aufgrund unseres Drängens wurde die Konvention noch im Mai 2009 vom Deutschen Bundestag ratifiziert. Die Bundeswehr hat ihre Bestände aus den Arsenalen entfernt und zerstört. Darüber hinaus hat die Bundesregierung auch Programme für die Räumung von Streumunition und für Opferhilfe aufgelegt. Seit August 2010 ist der Vertrag in Kraft. Allerdings muss man bedenken, dass nicht alle Staaten Mitglieder der Konvention sind, und dass gerade einige der Hersteller und Nutzer von Streumunition der Konvention nicht beigetreten sind.

Im Mai 2010 war die Überprüfungskonferenz des Nichtverbreitungsvertrages, der die Ausbreitung von Atomwaffen verhindern soll und die atomare Abrüstung unterstützen soll. Der Deutsche Bundestag hat dazu vor der Konferenz, auf Initiative meiner Fraktion, einen umfangreichen Maßnahmenkatalog beschlossen. In einer Großen Anfrage wollen wir die Bundesregierung befragen, inwieweit die Bundesregierung die einzelnen Maßnahmen umgesetzt hat, und welche Schritte sie dazu eingeleitet hat. Durch die Regierung Obama in den Vereinigten Staaten sowie die internationale „Global Zero“-Bewegung für die vollständige Abschaffung aller Nuklearwaffen hat sich die internationale Lage für Abrüstung verbessert. Wir unterstützen diese Bewegung. Allerdings handelt es sich um einen mühsamen Prozess, da die Atomwaffenbesitzer, und dazu gehören, neben den Vereinigten Staaten auch Russland, China, Frankreich und Großbritannien, und die informellen Besitzer wie Pakistan, Indien und Israel, bis jetzt den Prozess nicht genügend unterstützen. Negativ bewerte ich die von der Nuclear Suppliers Group (NSG, einem Zusammenschluss von Staaten, die Lieferungen von Nuklearmaterial kontrollieren wollen) 2009 beschlossenen Sonderregelungen für die Lieferung von Nuklearmaterialien an Indien. Eine eventuelle Aufnahme Indiens in die NSG, wie sie gegenwärtig diskutiert wird, lehne ich ab. Indien ist selbst Atomwaffenbesitzer und weigert sich dem Nichtverbreitungsvertrag und seinem Regime beizutreten. Die NATO hat, nicht zuletzt auf Initiative des früheren deutschen Außenministers Steinmeier, und der norwegischen Regierung, Abrüstung wieder in ihren Themenkatalog aufgenommen. Das ist allerdings nur ein erster Schritt, da die bisherige Praxis der NATO noch zu wünschen übrig lässt.

Zum Thema taktische Atomwaffen in Europa.
In Deutschland, aber auch in Belgien, den Niederlanden, Italien und der Türkei lagern noch US-Atomwaffen. Sie lagern mit Zustimmung der Bundesregierung bei uns. Die jetzige Koalition hat zwar den Abzug dieser Waffen in ihr Koalitionsprogramm geschrieben, war damit aber noch nicht erfolgreich. Die Vereinigten Staaten haben erklärt, die Waffen in die nächste Verhandlungsrunde mit Russland einbeziehen zu wollen. Es ist aber noch nicht abzusehen, wann die Waffen abgezogen werden Meinen Informationen nach wurde im Irak und in Bosnien uranhaltige Geschoße verwendet. Wir lassen uns darüber von der Bundesregierung berichten. Die Bundeswehr hat jedoch keine uranhaltige Munition in ihren Arsenalen und verwendet sie daher auch nicht. Unter anderen die US-Armee, die russische Armee verwenden solche Munition. Die Bundesrepublik hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob andere Staaten uranhaltige Munition bei ihren Einsätzen verwenden. Das ist eine nationale Angelegenheit.

Wir unterstützen die Arbeit der International Campaign To Ban Uranium Weapons, die darauf hinarbeitet, uranhaltige Munition aus humanitären Gründen zu ächten und haben im Unterausschuss Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung Vertreter der ICBW ihre Position vortragen lassen.

Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen beantwortet habe.

Mit freundlichen Grüßen

Uta Zapf, MdB