Frage an Uta Zapf von Michael H. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Zapf,
zur Zeit ist in allen Zeitungen zu lesen, daß Lebensmittel auf erhöhte Strahlung (Einhaltung von Grenzwerten) hin untersucht werden. Mich würde nun interessieren auf welcher Grundlage (medizinisch oder wirtschaftlich) diese Grenzwerte festgelegt wurden und warum sind die Grenzwerte in Japan nur halb so hoch?!
Mit freundlichen Grüßen
Mike Homrighausen
Sehr geehrter Herr Homrighausen,
vielen Dank für Ihre Frage.
Sie beziehen sich mit dem Hinweis auf bestehende Grenzwerte vermutlich auf Berichte, wonach die EU am 25. März die Grenzwerte erhöht hatte. Um diesen Vorgang zu verstehen lassen Sie mich kurz etwas ausholen.
Nach der Katastrophe von Tschernobyl vor 25 Jahren legte der Europäische Rat am 22. Dezember 1987 in der Verordnung EURATOM 3954/87 ( http://eur-lex.europa.eu/lexuriserv/lexuriserv.do?uri=celex:31987r3954:de:html ) Grenzwerte an Radioaktivität in Lebensmitteln fest. Diese sollten europaweit gelten, wenn es zu einem nuklearen Unfall käme. Die Absicht war, einheitliche Grenzwerte für den gesamten EU-Raum festzusetzen, um, wie es in der Verordnung heißt, „eine Auseinanderentwicklung der Vorschriften auf internationaler Ebene“, also ungleiche Grenzwerte in den EU-Ländern, zu vermeiden. Zudem heißt es dort, dass „die Kommission (…) bei Bedarf unverzueglich eine Verordnung [erlässt], die die im voraus festgesetzten Hoechstwerte zur Anwendung bringen“. Eine solche Verordnung wurde am 25. März von der Kommission in der Durchführungsverordnung 297/2011, auch Fukushima-Eilverordnung genannt, erlassen ( http://eur-lex.europa.eu/lexuriserv/lexuriserv.do?uri=oj:l:2011:080:0005:0008:de:pdf ). Sie setzte die 1987 beschlossenen einheitlichen Grenzwerte ein, die bei Produkten aus dem verstrahlten Gebiet, in diesem Fall Japan, zur Anwendung kommen sollten.
Nun hatte wiederum der Europäische Rat in den sogenannten „Nach Tschernobyl-Verordnungen“ 733/2008 vom 15. Juli 2008 ( http://eur-lex.europa.eu/lexuriserv/lexuriserv.do?uri=oj:l:2008:201:0001:0007:de:pdf ) und 1048/2009 vom 23. Oktober 2009 ( http://eur-lex.europa.eu/lexuriserv/lexuriserv.do?uri=oj:l:2009:290:0004:0004:de:pdf ) Strahlen-Grenzwerte für Lebens- und Futtermittel beschlossen, die niedriger waren als die 1987 beschlossenen. Sie galten seit dem letzten Beschluss 2009 und gelten auch weiterhin für alle Einfuhren von Lebens- und Futtermitteln - außer für solche aus Japan. Denn die Nach-Tschernobyl-Verordnung von 2009 wurde mit der Fukushima-Verordnung automatisch außer Kraft gesetzt und die Verordnung von 1987 erhielt Gültigkeit, da ein nuklearer Unfall festgestellt wurde. So ergaben sich plötzlich höhere Grenzwerte, die selbst die Grenzwerte in Japan selbst überstiegen.
Auch wenn die höheren Werte keine Bedrohung darstellen und Lebensmitteleinfuhren in die EU einen verschwindend geringen Anteil ausmachen, bleibt zu hoffen, dass die Kommission unter dem Präsidenten Jose Manuel Barroso nun zügig niedrigere Grenzwerte beschließt und ähnliche Fehler in Zukunft vermieden werden. Kommenden Montag soll der neue Vorschlag der EU-Kommission angenommen und am Dienstag, dem 12. April verabschiedet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Uta Zapf