Frage an Uta Zapf von Wolfgang S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Zapf,
in meiner ehrenamtliche Arbeit als Erster Vorsitzen in der Ortsstelle Offenbach (M) in der Stiftung Bahnsozialwerk (BSW), werde ich von vielen ehemilgen Eisenbahner Beamte des Einfachen- bis gehobenen Dienst über die möglichkeiter einer Beihilfe zur Krankheiten um Rat gefragt. Die Beamten sind bei der KVB Kassel versichert. Privatkrankenkasse mit einer Restkostenbereiligung von bis zu 30 %.
Ab wann kann eine Beihilfe beansprucht werden?
Es wurde doch ein neues Gesetzt verabschiedet im Bundestag könnte ich vielleicht eine Information über dieses Gesetzt bekommen ??
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schäfer
Sehr geehrter Herr Schäfer,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Beihilfe für Bundesbeamte ist seit dem vergangenen Jahr gesetzlich in § 80 BBG (Bundesbeamtengesetz) geregelt (vorher gab es nur Verwaltungsvorschriften). Den Gesetzestext finden Sie hier: http://bundesrecht.juris.de/bbg_2009/__80.html . Einzelheiten ergeben sich aus der Bundesbeihilfeverordnung. Für diejenigen Beamtinnen und Beamten, die zum Zeitpunkt der Zusammenführung der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn Beamtinnen oder Beamte der Deutschen Bundesbahn waren, gilt § 14 des Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen ( http://bundesrecht.juris.de/bezng/__14.html ).
Sie sehen, die Angelegenheit ist kompliziert. Ich empfehle Ihnen rechtliche Beratung, die uns Bundestagsabgeordneten untersagt ist. Weiterhelfen können Ihnen sicherlich TRANSNET oder das BEV (Bundeseisenbahnvermögen, http://www.bundeseisenbahnvermoegen.de - mit Informationen zu den Rechten und Pflichten von Versorgungsempfängern).
Wenn Sie darüber hinaus gehende Rückfragen haben, können Sie sich gerne erneut an mich oder mein Büro ( uta.zapf@bundestag.de ) wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Uta Zapf