Frage von Beate Maria M. • 28.01.2012
Antwort ausstehend von Ursula von der Leyen CDU
(...) Gegen eine An- oder gar Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze, die im Übrigen entsprechend der Entwicklung der Bruttolohn- und -gehaltssumme jährlich fortgeschrieben wird, spricht vor allem, dass die An- oder Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze nur vorübergehend die Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung erhöhen würde. Dieser Vorteil wäre jedoch nicht von Dauer, da eine Ausweitung der Beitragsbemessungsgrundlage und der damit verbundene Aufbau höherer Rentenanwartschaften in der vom Prinzip der Äquivalenz von Beiträgen und Leistungen geprägten gesetzlichen Rentenversicherung auch höhere Rentenzahlungen zur Folge hätte. (...)